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Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ erschienen

Früher gab es für jeden getöteten Feldhamster eine Prämie, was auf einen hohen Bestand schließen lässt. Auf den Ackerflächen von heute ist der Nager mit den sprichwörtlichen Hamsterbacken inzwischen zu oft chancenlos. Die blitzschnellen und -sauberen Erntemethoden lassen ihm weder Nahrung noch Deckung. Zudem werden in Deutschland täglich 70 Hektar Fläche für Siedlungen, Gewerbe und Verkehr versiegelt – darunter auch Baue der Feldhamster.

Der Schutz des Feldhamsters ist eine gesetzliche Aufgabe für Staat und Bürger – auch und vor allem bei Boden beanspruchenden Bauvorhaben. Feldhamster zuvor einzufangen und umzusiedeln, ist ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Um den Feldhamster in Niedersachsen bei Bauvorhaben besser zu schützen, muss mehr und zumeist anderes unternommen werden. Darüber informiert der vorliegende Leitfaden.

Er erläutert zunächst kurz Biologie, Verbreitung, Gefährdung und Schutz des Feldhamsters in Niedersachsen. Die Bestimmungen der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote sowie die Bestimmungen über Eingriffe werden im Hinblick auf ihre Relevanz für den Schutz des Feldhamsters dargestellt. Darauf aufbauend werden Anforderungen an die Erfassung von Feldhamstervorkommen auf den unterschiedlichen Planungsebenen formuliert als Grundlage für die naturschutzrechtliche Folgenabschätzung und -bewältigung. Anforderungen an im weitesten Sinne „Kompensationsmaßnahmen“ zum Schutz des Feldhamsters auf Ackerflächen einschließlich rechtlicher Sicherung und Monitoring vervollständigen den Leitfaden.

Der Leitfaden soll zu einer landesweit einheitlichen und ausreichenden Anwendung der Bestimmungen zum Schutz des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung beitragen und die Entscheidungssicherheit der Behörden und öffentlichen Stellen erhöhen.

Inhaltsverzeichnis und Zusammenfassung des Heftes finden Sie hier.

Ein Besprechungsvorschlag für dieses Heft steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

Das Heft 4/16 umfasst 32 Seiten und ist erhältlich gegen Rechnung (4,- € zzgl. Versandkostenpauschale).

BREUER, W. (2016): Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“, unter Mitarbeit von Uwe Kirchberger, Kerstin Mammen und Tobias Wagner. – Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 36 (4) (4/16): 173-204.

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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
– Naturschutzinformation –
Postfach 91 07 13, 30427 Hannover
Tel.: 0511 / 3034-3305

4/16   Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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