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Naturschutzgebiet "Westliche Dümmerniederung"

Kennzeichen: NSG WE 262


Der Teilbereich im Landkreis Osnabrück ist seit 01.01.2013 durch das neu ausgewiesene NSG WE 326 "Westliche Dümmerniederung im Landkreis Osnabrück" geschützt.

Das Naturschutzgebiet "Westliche Dümmerniederung" besteht aus den Landschaftsteilen Osterfeiner und Rüschendorfer Moor. Es ergänzt die bestehenden Naturschutzgebiete HA 251 "Dümmer, Hohe Sieben und Ochsenmoor" sowie HA 204 "Huntebruch und Huntebruchwiesen". Auf den außerhalb des Naturschutzgebietes gelegenen, aber innerhalb des Vogelschutzgebietes verbleibenden Flächen ist vorgesehen, die Sicherungsverpflichtung des Landes über den seitens der Landwirtschaft angebotenen Vertragsnaturschutz umzusetzen. Auf diesen Flächen gilt darüber hinaus ein allgemeines und grundsätzliches Verschlechterungsverbot.

Die rund 1.432 ha große Fläche ist Teil des großräumigen Feuchtgebietes und Vogelschutzgebietes der weithin bekannten Niedermoorlandschaft der Dümmerniederung und des Dümmers selber. Schutzbedürftig sind hier insbesondere die Lebensräume bzw. die Rast- und Brutgebiete typischer Vogelgemeinschaften der großräumig offenen, baumarmen bis baumfreien, störungsarmen Niederungslandschaft. Es handelt sich überwiegend um eine Kulturlandschaft mit Weiden und Mähweiden, artenreichen Feucht- und Nasswiesen, Sumpfdotterblumenwiesen, Hochstaudenfluren, Großseggenriedern, Röhrichten, Gräben und vereinzelten Bruchwaldbereichen, die von den zu schützenden Vogelarten für das Brutgeschäft und die Rast ausgiebig genutzt.

Das NSG dienst dem Schutz des FFH-Gebietes 065 "Dümmer" sowie des EU-Vogelschutzgebietes V39 "Dümmer".

Zuständig sind die Landkreise Vechta und Diepholz als untere Naturschutzbehörden.

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Rastende Kiebitze   Bildrechte: NLWKN
Rastende Kiebitze
Erlengruppe im Abendrot   Bildrechte: NLWKN
Eine Erlengruppe im Abendrot
Großflächige Schafbeweidung   Bildrechte: NLWKN
Eine der im Schutzgebiet durchgeführten Pflegemaßnahmen: Großflächige Schafbeweidung
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN
Stand 2007

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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