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Landschaftsbild

Das Landschaftsbild entsteht durch die menschliche Wahrnehmung. Es umfasst die Gesamtwirkung der für den Menschen sinnlich wahrnehmbaren Merkmale und Eigenschaften von Natur und Landschaft. In der Wahrnehmung dominieren die visuellen Eindrücke. Gerüche und Geräusche prägen die Wahrnehmung des Landschaftsbildes ebenfalls mit.

Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist daher immer subjektiv, da ein wahrnehmendes Subjekt - der Mensch - vorhanden sein muss. Dessen Wahrnehmung der objektiv darstellbaren Strukturen der realen Landschaft erfolgt jeweils individuell unterschiedlich und wertend. Das wahrgenommene Landschaftsbild ist Grundlage für das emotionale Verhältnis des Menschen zur Natur.

So war der als schmerzlich empfundene Wandel seiner Heimat durch die Verkoppelung (Flurbereinigung) für Ernst Rudorff in den Anfängen des Naturschutzes der Anlass, sich für den Schutz von Natur und Landschaft zu engagieren. Sein Ziel war es, die landschaftliche "Eigentümlichkeit" zu schonen und die Natur in ihrer "Ursprünglichkeit" zu erhalten. Auch heute findet der Schutz und die Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Eigenart breite Zustimmung in der Bevölkerung.

Um dem Trend zu nivellierten, monotonen Landschaften zu begegnen, hat der Europarat im Oktober 2000 eine "Europäische Landschaftskonvention" verfasst. Ziel dieser Konvention ist es, die unterschiedlichen Landschaften Europas zu erfassen, zu bewerten und Ziele für ihre Erhaltung festzulegen. Deutschland hat diese Konvention noch nicht ratifiziert.

Harz Bildrechte: Peters(NLWKN)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Alexander Harms

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3017
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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