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Landschaftsplan für eine lebenswerte Gemeinde

Broschüre, 1/3 A4, 20 S., kostenlos, bei größeren Mengen bitte Verwendungszweck angeben
1. Auflage 2001
Hrsg.: Nds. Städte- und Gemeindebund, Nds. Städtetag, Nds. Landkreistag, Nds. Umweltministerium, Nds. Innenministerium, Nds. Landesamt für Ökologie

Aus dem Inhalt
Der niedersächsische Landschaftsplan - 10 Fragen und Antworten

  1. Was ist ein Landschaftsplan?
  2. Was ist die rechtliche Grundlage für einen Landschaftsplan?
  3. Ist der Landschaftsplan für die Gemeinde oder Bürger verbindlich?
  4. Was ist der Unterschied zum Landschaftsrahmenplan und Grünordnungsplan?
  5. Was hat der Landschaftsplan mit Eingriffsregelung und Ausgleichsflächen-Pool zu tun?
  6. Muss der Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet erarbeitet werden?
  7. Wie läuft das Aufstellungsverfahren?
  8. Wer sollte an der Planung beteiligt und darüber informiert werden?
  9. Wie kann der Landschaftsplan umgesetzt werden?
  10. Wie lange dauert die Planung und was kostet der Landschaftsplan?

Was hat die Gemeinde vom Landschaftsplan?

  • Konzeption zur Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen
  • Grundlage zur Berücksichtigung der Naturschutzziele in der Bauleitplanung
  • Vorbereitung der Anwendung der Eingriffsregelung im Rahmen der Bauleitplanung
  • Konzeption für Ausgleichsflächen-Pool
  • Planung für Naturerleben und naturbezogene Erholung
  • Planung zur Sicherung der biologischen Vielfalt
  • Planung zum Boden- und Gewässerschutz sowie zur Verbesserung des örtlichen Klimas
  • Bessere Steuerungsmöglichkeiten von Vorhaben im Außenbereich
  • Erleichterte Stellungnahmen zu Planungen Dritter
  • Verbesserte Identifikation der Bürger mit ihrer Gemeinde
  • Erleichterter Zugang zu Fördermitteln
Landschaftsplan   Bildrechte: NLWKN
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Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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