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Beschilderung und Gebietsfaltblätter für Naturschutzgebiete in Niedersachsen

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen


Heft 3/97, 24 S., vergriffen

Beiträge

Beschilderung und Gebietsfaltblätter für Naturschutzgebiete in Niedersachsen
von Bernd Pilgrim & Diethelm Pohl

Inhalt
1 Grün-weißes Dreiecksschild – 1954
2 Rotes rechteckiges Regelschild und Wegekennzeichnung – 1990
3 Eulensymbol und Variante IV – 1996
4 Zusatzbeschilderung
5 Gebietsfaltblätter
5.1 Allgemeine Grundsätze für Gebietsfaltblätter über Naturschutzgebiete
5.2 Prototypische Merkmale des Gebietsfaltblattes Naturschutzgebiet "Naturwald Saubrink/Oberberg"
5.3 Gliederungsvorschlag für Gebietsfaltblätter als Orientierungshilfe
6 Schlussbemerkung

6 Schlussbemerkungen
Schilder und Wegekennzeichnungen belasten immer das Landschaftsbild. Deshalb müssen Schilder und Wegekennzeichnung immer mit kritischem Blick auf die erwartete positive Wirkung (Besucherlenkung und Besucherinformation) gesehen werden.

Schilder und Wegekennzeichnung bedürfen einer andauernden Pflege. Zerstörte und verwahrloste Schilder und Wegekennzeichnung haben oft eine noch schlechtere Wirkung als nicht vorhandene.

Schilder, Wegekennzeichnung und Gebietsfaltblätter können die persönliche Betreuung der Naturschutzgebiete vor Ort nicht ersetzen - sie aber wirkungsvoll unterstützen.

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Stand der Ausweisung von Naturschutzgebieten in Niedersachsen am 31. 12. 1996
von Diethelm Pohl

Der Stand der Ausweisung von Naturschutzgebieten in Niedersachsen ist auf der Grundlage der bei der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden Schutzgebietsverordnungen, die im Berichtszeitraum in bzw. außer Kraft getreten sind, erstellt worden.

Bis Ende 1993 ist für statistische Auswertungen die im Amtlichen Liegenschaftsbuch angegebene Landesfläche Niedersachsens verwendet worden. Sie umfasste weitgehend nur den eigentlichen Festlandsockel und Teile der Ostfriesischen Inseln. Durch die Erweiterung Niedersachsens bis an die 3-Seemeilen-Grenze hat sich die Landesfläche erheblich vergrößert, nämlich von 4.767.264 ha im Jahre 1985 auf 5.115.267 ha im Jahre 1994. Dieser Veränderung ist bei bestimmten statistischen Angaben dadurch Rechnung getragen worden, dass sowohl Bezug genommen wird auf die Landesfläche exklusive als auch inklusive Küstengewässer und Flussmündungsbereiche.

Um die Vergleichbarkeit der statistischen Daten mit denen zurückliegender Jahre zu sichern, ist es erforderlich, z. B. den Prozentanteil der Naturschutzgebietsfläche auf der Landesfläche exklusive Küstengewässer anzugeben. Andererseits ist es nicht sinnvoll, das gleiche für Nationalparke, die teilweise innerhalb der Küstengewässer liegen, zu tun. Hier ist es notwendig, den Prozentanteil der Nationalparke an der Landesfläche inklusive Küstengewässer anzugeben. Eine Unterteilung von Anzahl und Fläche der Naturschutzgebiete nach innerhalb und außerhalb der Küstengewässer ist nicht erforderlich, da alle Naturschutzgebiete der Landesfläche exklusive Küstengewässer zugeordnet sind.
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Beschilderung und Gebietsfaltblätter für Naturschutzgebiete in Niedersachsen   Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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