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Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
Broschüre zum Thema
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Besonders geschützes Feuchtgrünland
Natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen
Blockhalde im Harz
Kalkfelsen im Buchenwald

Im Bergland kommen durch Verwitterungsprozesse natürlich entstandene Blockschutt- und Geröllhalden vor, die sich oft durch einen schütteren, vornehmlich aus Flechten, Moosen, Gräsern, Zwergsträuchern oder Farnen bestehenden Pflanzenbewuchs auszeichnen, aber auch locker mit Sträuchern und Bäumen bewachsen sein können. Die größten niedersächsischen Vorkommen liegen im Harz. Kleine Bestände sind ab ca. 50 m² Größe geschützt.

Gleichfalls unter dem Schutz des Gesetzes stehen natürliche Felsen, die mehr als ca. 1,5 m aus dem Boden herausragen.

Die Vegetation dieser Biotope besteht typischerweise aus Felsspalten-Gesellschaften, Steinschutt-Fluren, Felsband-Rasen sowie Moos- und Flechtengesellschaften; vielfach sind nur Letztere vorhanden. Typische höhere Pflanzenarten der aus Kalk- oder Gipsgestein bestehenden Felsen und Gesteinshalden sind z.B. Blaugras, Ruprechtsfarn, Mauerraute und Braunstieliger Streifenfarn, während sich Silikatfelsen in erster Linie durch zahlreiche Moos- und Flechtenarten (z.B. Nabelflechten, Landkartenflechten), z.T. auch Zwergstrauchbestände aus z.B. Besenheide und Heidelbeere auszeichnen. Auch bewaldete Felsbereiche sind geschützt. Sie sind vielfach mit Schluchtwäldern und Wäldern trockenwarmer Standorte vergesellschaftet.

Block- und Geröllhalden sowie Felsen sind besonders durch Gesteinsabbau, Beschattung durch Fichtenaufforstungen sowie Klettersport (Trittschäden) gefährdet.

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