Die juristischen Auseinandersetzungen um die Rechtmäßigkeit des Emssperrwerkes sind inzwischen zwar abgeschlossen, doch steht das Sperrwerk immer wieder im Zentrum von Gutachten und Ergänzungsbeschlüssen. Alle Planfeststellungsbeschlüsse zum Emssperrwerk sowie alle das Sperrwerk betreffenden Gutachten finden Sie auf dieser Seite.
Ganz neu: Der Planergänzungsbeschluss vom 20. Januar 2010. Der NLWKN hat jetzt eine Entscheidung über die Entschädigungsregelung getroffen – im Zusammenhang mit der Frage der Vernässung und Verschlickung von Emsvorlandflächen infolge der zugelassenen Staufälle. Bekanntlich hatte der NLWKN im April 2009 die zweimalige Anhebung des Stauziels auf NN +2,20 m zur Überführung von zwei 8,00 m tiefgehenden Werftschiffen der Meyer Werft Papenburg im Juni 2009 und Juli 2011 genehmigt und dabei angekündigt, über die Entschädigungsregelung erst später zu entscheiden, weil noch Gutachten fehlten.
Die Entscheidung lautet: "Durch die Verlängerung der Staudauer verschlicken und vernässen landwirtschaftliche Flächen im Deichvorland der Ems, dadurch entstehen den betroffenen Flächenbewirtschaftern erhebliche Nachteile. Die Nachteile sind durch die Betriebsstelle Aurich des NLWKN durch eine Entschädigung in Geld auf der Grundlage des Gutachtens der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auszugleichen." Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Dokumenten in der Info-Spalte.