Besonders geschütztes Feuchtgrünland (nach § 28b NNatG)
Pfeifengras-Wiese mit Wiesen-Flockenblume, Färber-Scharte, Wiesensilge u.a.
Nach § 28b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist Grünland nasser bis wechselfeuchter Standorte geschützt, das aus Pflanzengesellschaften der Pfeifengras-Wiesen, Brenndolden-Wiesen, Sumpfdotterblumen-Wiesen oder Flutrasen besteht – sofern diese nicht aufgrund seggen-, binsen- oder hochstaudenreicher Ausprägung dem Schutz nach § 28a unterliegen.
Pfeifengras-Wiesen finden sich auf wechselfeuchten bis nassen, mehr oder weniger nährstoffarmen Standorten. Typische Pflanzenarten sind neben dem Pfeifengras z.B. Kümmelblättrige Silge, Wiesen-Silge, Heil-Ziest, Sibirische Schwertlilie, Nordisches Labkraut und Färber-Scharte, die vorwiegend auf basenreichen Standorten vorkommen. Auf basenarmen Böden treten u.a. Spitzblütige Binse, Blutwurz, Lungen-Enzian und Teufelsabbiss auf, im äußersten Westen selten auch Englische Kratzdistel.
Zu beachten ist, dass die besonders auf degenerierten Hochmooren verbreiteten artenarmen, bultigen Pfeifengras-Bestände nicht zu den Pfeifengras-Wiesen im Sinne dies Biotoptyps zählen (vgl. Hoch- und Übergangsmoore).
Traditionell wurden Pfeifengras-Wiesen nicht gedüngt und einmal jährlich im Sommer oder Herbst zur Heu- oder Streugewinnung gemäht. Diese sehr extensive Form der Grünlandnutzung gibt es in Niedersachsen so gut wie nicht mehr, so dass die wenigen Relikte diese Biotoptyps vielfach entweder Brachwiesen sind oder Bestände, die aufgrund intensiverer Nutzung nur noch fragmentarisch erhalten sind. Typisch ausgeprägte, feuchte bis nasse Pfeifengras-Wiesen sind i.d.R. binsen-, seggen- oder hochstaudenreich und fallen somit unter den Schutz nach § 28a. Für den Schutz nach § 28b kommen daher im Wesentlichen nur die relativ trockensten Ausprägungen wechselfeuchter Standorte in Betracht sowie Pfeifengras-Wiesen, die infolge Entwässerung und / oder intensiverer Nutzung bereits verändert sind, aber aufgrund des Vorkommens typischer Pflanzenarten von Pfeifengras-Wiesen diesem Biotoptyp noch zugeordnet werden können. Solche Ausprägungen finden sich besonders auf tonigen Böden im Übergangsbereich vom Tief- zum Hügelland zwischen Hannover und Helmstedt. Insgesamt treten Wiesen mit Arten der Pfeifengras-Wiesen nur noch sehr selten und kleinflächig auf.
Wechselfeuchte Brenndolden-Wiese
Brenndolden-Wiesen besiedeln vorwiegend wechselfeuchte bis wechselnasse, mäßig nährstoffreiche (nicht oder wenig gedüngte) Standorte in Stromtälern mit subkontinentalem Klimaeinfluss, in Niedersachsen fast nur im Bereich der Mittelelbe-Niederung. Sie sind anhand des Vorkommens der namengebenden Brenndolde sowie weiterer typischer Pflanzenarten wie insbesondere Gräben-Veilchen, Gottes-Gnadenkraut und einiger der auch in Pfeifengras-Wiesen auftretenden Arten wie Färber-Scharte und Wiesen-Silge zu erkennen. Traditionell wurden sie als ein- oder zweischürige Mähwiesen genutzt. Feuchtere oder sehr extensiv genutzte Ausprägungen fallen als seggen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen unter den Schutz von § 28a, was aber nur für einen Teil der Vorkommen gilt. Die meisten Bestände liegen in ausgewiesenen oder geplanten Naturschutzgebieten.
Sumpfdotterblumen-Wiesen sind typische Grünlandgesellschaften auf feuchten bis nassen, relativ nährstoffreichen (aber allenfalls mäßig gedüngten) Standorten. Die Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Niedermoorgebieten des Tieflands (z.B. Drömling, Wümme- und Hamme-Niederung). Kleinflächig finden sich Sumpfdotterblumen-Wiesen in Bachtälern und Quellgebieten fast aller Naturräume des Landes. Zu den typischen Pflanzenarten zählen Sumpfdotterblume, Wasser-Greiskraut, Kuckucks-Lichtnelke, Schlangen-Knöterich und Kohldistel. Je nach Ausprägung werden Sumpfdotterblumen-Wiesen ein- oder zweimal jährlich gemäht, teilweise auch extensiv beweidet. Gute Ausprägungen dieses Biotoptyps fallen überwiegend als binsen-, seggen- oder hochstaudenreiche Nasswiesen unter den Schutz von § 28a. Der Schutz nach § 28b betrifft daher in erster Linie solche Ausprägungen, die aufgrund intensiverer Nutzung an Kennarten verarmt sind, aber noch typische Pflanzenarten von Sumpfdotterblumen-Wiesen in individuenreichen Beständen aufweisen. Dabei sind Übergänge zu Flutrasen und zu feuchten Ausprägungen von Wiesenfuchsschwanz-Wiesen und Weidelgras-Wiesen einbezogen.
Flutrasen mit Wiesen-Alant in der Elbtalaue
Flutrasen sind charakteristisch für Grünland häufig überfluteter, nährstoffreicher, wechselnasser Standorte in Auen und Flussmarschen, wo sie vor allem Flutrinnen und –mulden einnehmen.
Zu den typischen Pflanzenarten gehören Knick-Fuchsschwanz, Weißes Straußgras, Gänse-Fingerkraut, Kriechendes Fingerkraut, Acker-Minze, Sumpfkresse-Arten, Flut-Schwaden, Rohr-Glanzgras, Rohr-Schwingel, Krauser Ampfer, Kriechender und Brennender Hahnenfuß, seltener Wiesen-Alant und an der Mittelelbe auch Klebriges Hornkraut. Nur ein kleiner Teil der niedersächsischen Flutrasen fällt aufgrund binsen-, seggen- oder hochstaudenreicher Ausprägung unter den Schutz von § 28a.
Auengrünland mit natürlichem Relief ist meist wellig und daher durch ein kleinflächiges Mosaik verschiedener Grünlandtypen gekennzeichnet. Bei hohem Anteil von Flutrasen sind auch die eingestreuten trockeneren Grünlandbestände auf höhergelegenen Standorten in den Schutz einbezogen. Diese gehen nicht selten auch in Magerrasen über. Marschengrünland ist häufig durch eine Grüppenstruktur gekennzeichnet. Auf den höhergelegenen Beeten treten in der Regel Weidelgras-Weiden, Fettwiesen oder kennartenarmes Intensivgrünland, in den nassen Grüppen meist Flutrasen auf. Diese kleinflächigen Flutrasen fallen nicht unter den Schutz nach § 28b, es sei denn, dass breite Grüppen erhebliche Flächenanteile des Grünlands einnehmen und dieses somit wesentlich prägen.
Grünland aus Flutrasen-Arten auf durch häufigen Umbruch und z.T. auch übermäßige Ausbringung von Gülle verdichteten Moorböden zählt nicht zu den besonders geschützten Flutrasen im Sinne von § 28b. Hierbei handelt es sich meist um sehr artenarme Knickfuchsschwanz- und Quecken-Bestände, wie sie heute z.B. im Dümmer-Gebiet auftreten. Auch Trittrasen mit Flutrasen-Arten in Intensivweiden sind nicht einzubeziehen. Der Schutz betrifft in erster Linie die standorttypischen Flutrasen der Überschwemmungsgebiete von Bach- und Flusstälern sowie Flussmarschen, außerdem Vorkommen in natürlichen, oft überstauten Geländesenken.
Kleine Feuchtgrünlandbestände (z.B. in nassen Senken) sind ab ca. 100 m² Größe und einer Mindestbreite von ca. 5 Metern (je nach Qualität) geschützt.
Das nach § 28b geschützte Feuchtgrünland ist durch dieselben Faktoren wie seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen gefährdet. Es hat ebenfalls nur noch geringe Anteile an der Gesamtgrünlandfläche (sie sind nur lokal in Flussauen höher), bei bisher weiter stark abnehmender Tendenz.
Grünland, das wesentlich von Nasswiesen oder Magerrasen geprägt wird, die unter den Schutz nach § 28a fallen, ist auch dann insgesamt nach § 28a geschützt, wenn Teilflächen eher dem Feuchtgrünland entsprechen – sofern eine sinnvolle Unterteilung der Fläche nicht möglich ist.
Olaf von Drachenfels
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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