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Pfad  >  Home  >  Naturschutz  >  Natura 2000 / Biotopschutz  >  Besonders geschützte Biotope
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Naturschutz

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Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
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Höhlen und Erdfälle
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Natürliche Höhlen und Erdfälle
Höhle

Natürliche Höhlen sind unterirdische Hohlräume, die überwiegend durch Lösungsprozesse und Ausspülung in Kalk-, Dolomit- und Gipsgesteinen entstanden sind (Karsthöhlen). Eine seltene Sonderform sind Quellungshöhlen, die durch Wasseraufnahme bei der Umwandlung von Anhydrit- in Gipsgestein gebildet wurden (im Harzvorland als "Zwergenlöcher" bezeichnet). Auch in Silikat- und Sandgesteinen gibt es vereinzelt kleine Höhlen, die z.B. durch Vorgänge der Gebirgsbildung oder durch Gesteinsverwitterung entlang von Spalten und Klüften entstanden sind. Diese befinden sich aber – wie auch viele kleine Höhlen im Kalkgestein – in der Regel in ohnehin geschützten Felsbereichen.

Höhlenbiotope haben insbesondere Bedeutung als Fledermausquartiere, werden aber auch von Amphibien und zahlreichen Insekten zur Überwinterung genutzt. Nur wenige Tierarten verbringen ihr gesamtes Leben in Höhlen, z.B. einige Würmer, Schnecken oder Krebstiere. Nicht zuletzt sind Höhlen bekanntlich auch für Wissenschaft und Heimatkunde von großem Wert.

Durch ihren unterirdischen Verlauf unterscheiden sich Höhlen von allen anderen geschützten Biotoptypen, die mehr oder weniger deutlich sichtbar sind. Der Schutz kann daher nur wirksam werden, soweit das Vorhandensein der Höhle bekannt ist. Dies setzt voraus, dass die Höhle eine natürliche oder künstliche Verbindung zur Erdoberfläche aufweist.

Gefährdungen werden insbesondere vom Gesteinsabbau, touristischer Erschließung, ungenehmigten Grabungen sowie von Beeinträchtigungen durch ungeregelten Zutritt (z.B. Störung von Fledermäusen, Beschädigung von Gesteinsbildungen wie Tropfsteinen, Feuerstellen) verursacht.

Erdfall

Natürliche Erdfälle sind schacht- bis schüsselförmige Vertiefungen der Erdoberfläche, die durch Einsturz natürlicher Höhlen, allmähliche Lösungsprozesse oder eine Kombination von beiden Vorgängen entstanden sind. Sie treten im Bereich lösungsfähiger Karbonat- und Gipsgesteine sowie über Salzstöcken auf. Durch Bergbau verursachte Einsenkungen (Bergschäden) zählen nicht dazu.

Erdfälle sind zunächst meist steilwandig und weisen oft auch Felsen sowie Block- und Geröllhaldenauf. Durch fortschreitende Verwitterungsvorgänge können sie später abflachen.

Geologen unterscheiden nach der Entstehungsweise verschiedene Typen von Erdfällen, zu denen auch die Dolinen zählen. Die verschiedenen Entstehungsformen von Erdfällen sind allerdings meist schwer oder überhaupt nicht mehr zu unterscheiden. Als Biotope und für das Landschaftsbild sind sie gleichermaßen bedeutsam und daher insgesamt nach § 28a NNatG geschützt.

Welliges Erdfallgelände

Dem gesetzlichen Schutz unterliegen alle deutlich ausgeprägten Erdfälle und Erdfallkomplexe. Ob auch flachere Senken (z.B. in Äckern) geschützt sind, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls. Auch neu entstehende Erdfälle sind geschützt. Ausnahmen sind allerdings zu machen, wenn sich Erdfälle in bebauten Siedlungsbereichen bilden oder z.B. Straßen oder Bahnlinien gefährden.

Ältere Erdfälle weisen häufig Schluchtwälder, naturnahe Kleingewässer, Magerrasen oder Sümpfe auf. Im Gipskarst enthalten sie teilweise auch Quellen und Bachschwinden.

Viele Erdfälle wurden und werden durch Gesteinsabbau oder Verfüllung zerstört. Weitere Gefährdungen resultieren je nach Biotopausprägung aus Aufforstung, intensiver Landwirtschaft, Grundwasserabsenkungen und anderem.

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