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Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
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Auwälder
Eichen-Eschen-Hartholzaue auf Auelehm einer Flussniederung

Auwälder sind naturnahe Wälder in Bach- und Flusstälern, die zeitweise überflutet werden oder die zeitweise zumindest einen hohen Grundwasserstand aufweisen. Je nach Wasserregime, Bodenbeschaffenheit und Höhenlage lassen sich verschiedene Auwaldtypen unterscheiden.

In häufiger überfluteten Bereichen von Flussauen, nutzungsbedingt aber auch an kleineren Fließgewässern finden sich stellenweise noch Weidenauwälder und -gebüsche (Weichholzaue), die von verschiedenen Weidenarten, im Elbtal auch von Schwarz-Pappel, geprägt werden.

In seltener überfluteten Teilen der Auen wachsen Eichenmischwälder (Hartholzaue) aus Stieleiche, Esche, Ulmen und anderen Baumarten, wobei Eichen-Eschen- und Eichen-Ulmen-Auwälder sowie feuchte Eichen-Hainbuchenwälder unterschieden werden können. In sandigen Flussauen können auf selten bzw. kurzzeitig im Winter überfluteten Standorten auch buchenreiche Ausprägungen vorkommen. Infolge wasserbaulicher Maßnahmen nicht mehr überflutete Bestände sind geschützt, sofern sie noch eine auwaldtypische Vegetation aufweisen.

Erlen-Eschen-Auwald an naturnahem Bachlauf

An Bächen überwiegen Auwälder aus Erlen und Eschen. Besonders in den weiten Gewässerniederungen des Tieflandes ergeben sich fließende Übergänge zu Erlen-Bruchwäldern, da diese Auen meist vermoort sind. Zu den Auwäldern zählen daher auch Erlen- und Eschenwälder mit typischen Auwaldarten in der Strauch- und Krautschicht auf wechselnassen Moorböden von Bach- und Flussniederungen. Typische Pflanzen solcher Auwälder sind z.B. Gewöhnliche Trauben-Kirsche, Winkel-Segge, Hain-Sternmiere, Riesen-Schwingel, Großes Springkraut, Scharbockskraut, Rasen-Schmiele, Rote Johannisbeere, Frauenfarn und Wald-Ziest.

Vielfach weisen Fließgewässer nur einen schmalen Gehölzsaum auf. Auch solche Auwaldfragmente sind geschützt, ebenso gebüschartige Stadien der Weichholzaue. Richtwerte für die Mindestgröße solcher Bestände sind ca. 200 m² Fläche bzw. eine Mindestlänge von ca. 20 m für geschlossene Auwaldsäume an Fließgewässern.

Durch die Beseitigung von Gehölzsäumen an Fließgewässern, die Umwandlung in Fremdholzbestände (z.B. Pappel- und Fichtenforste) oder Forste mit einseitiger Baumartenzusammensetzung sowie durch Entwässerung sind die verbliebenen Auwälder gefährdet.

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