Nur Text Kontakt Impressum Datenschutz
NLWKN

Suche
Start
Erweiterte Suche
English / Nederlands
Portal Niedersachsen
Land Niedersachsen
Pilsumer Leuchtturm
|
 Aktuelles 
|
 Wasserwirtschaft 
|
 Naturschutz 
|
 Hochwasser-& Küstenschutz 
|
 Andere Themen 
|
 Wir über uns 
|
 Service  | - - - -
Pfad
- - - -
Home
Aktuelles
Wasserwirtschaft
Naturschutz
Hochwasser-& Küstenschutz
Andere Themen
Wir über uns
Service
Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
Broschüre zum Thema
Hochmoore
Sümpfe
Röhrichte
Nasswiesen
Bergwiesen
Quellbereiche
Bach- und Flussabschnitte
Kleingewässer
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
Unbewaldete Binnendünen
Block- und Geröllhalden, Felsen
Zwergstrauch- und Wacholderheiden
Magerrasen
Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
Bruchwälder
Sumpfwälder
Auwälder
Schluchtwälder
Dünen, Salzwiesen, Wattflächen
Höhlen und Erdfälle
Besonders geschützes Feuchtgrünland
Verlandungsbereiche stehender Gewässer
Verlandungzone eines flachen Sees mit Teichrose und Röhrichten

Zur Verlandungszone stehender Gewässer gehören Bereiche mit Unterwasser-, Schwimmblatt- und Röhrichtvegetation, die durch Ansammlung von abgestorbenem Pflanzenmaterial zur allmählichen Verlandung von Seen, Teichen, Weihern und Altwässern beitragen.

Stehende Gewässer im Sinne des § 28a NNatG sind auch von Flüssen oder Bächen durchflossene Seen oder Teiche und mit Flüssen verbundene Altarme, nicht aber der Vorflut dienende Gräben.

Wasserwärts beginnt der Verlandungsbereich mit der Zone der Tauchblattpflanzen (z.B. verschiedene Laichkräuter, Tausendblatt, Hornblatt), die zumindest mit ihren Blütenständen die Wasseroberfläche erreichen. Es folgt die Schwimmblattzone mit z.B. See- und Teichrosen. In Ufernähe wachsen Röhrichte, Wasser-Schwaden, Schilf und verschiedene Seggenarten. In nährstoffarmen Stillgewässern können sich Torfmoos-Schwingrasen entwickeln. In bereits verlandeten Teilen des Gewässers finden sich Sümpfe, Bruchwälder oder Hoch- und Übergangsmoore.

Die Zonierung der Verlandungsvegatation ist oft nur unvollständig ausgebildet. Geschützt sind aber auch solche Verlandungsbereiche, die z.B. nur aus Schwimmblattpflanzen bestehen. Sofern ein Verlandungsbereich nicht zu einem insgesamt geschützten naturnahen Kleingewässer gehört, ist er ab ca. 2 m Breite und 10 m² Fläche geschützt.

Verlandungsbereiche sind u.a. durch die Veränderung der Gewässergestalt (z.T. Vertiefung von Flachwasserzonen), Beseitigung des Pflanzenwuchses im Rahmen der fischereilichen Nutzung oder durch Wassersport, Beweidung der Uferpartien und durch Nährstoffeinträge gefährdet.

- - - -