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Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
Broschüre zum Thema
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Bergwiesen
Bergwiese im Harz

Bergwiesen im Sinne von § 28a sind artenreiche Grünlandbestände vorwiegend frischer bis mäßig feuchter Standorte höherer Lagen (meist über 400 m ü. NN). Kennzeichnende Pflanzenarten sind u.a. Bärwurz, Wald-Storchschnabel, Perücken-Flockenblume, Schlangen-Knöterich, Ährige Teufelskralle und Berg-Rispengras. Auf mageren Standorten treten häufig Übergänge zu Borstgrasrasen (s. Magerrasen), in quelligen Bereichen zu seggen-, binsen- oder hochstaudigen Nasswiesen und Sümpfen auf. Typische Bergwiesen sind in Niedersachsen auf den Harz beschränkt. Daneben gibt es noch fragmentarische Ausbildungen im Weser- und Leinebergland (z.B. im Solling). Die erforderliche Mindestgröße beträgt für Bergwiesen etwa 100 m ².

Die Harzer Bergwiesen sind überwiegend durch Mahd zur Heugewinnung entstanden und wurden traditionell nicht oder nur kurzzeitig (u.a. im Herbst) beweidet.

Bergwiesen sind u.a. durch übermäßige Düngung und Beweidung im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung, durch Bebauung und mangelnde Pflege von Brachflächen gefährdet.

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