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Besonders geschützte Biotope in Niedersachsen
 
§ 28a NNatG "Besonders geschützte Biotope"
§ 28b NNatG "Besonders geschütztes Feuchtgrünland"
Broschüre zum Thema
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Besonders geschützes Feuchtgrünland
Röhrichte
Wasserfenchel-, Rohrglanzgras- und Schilf-Röhricht in einer Flussaue, im Hintergrund Weiden-Auwald

Röhrichte besiedeln die Flachwasser- und Uferzonen von Still- und Fließgewässern, kommen aber auch in nassen Senken und an anderen feuchten bis morastigen Standorten (z.B. Auen und Niedermooren) vor. Außerdem wachsen sie im Bereich der Süß- und Brackwasser-Wattflächen.

An Seen, Weihern, Teichen und Flüssen überwiegen meist hochwüchsige Großröhrichte, die von Schilf, Rohrkolben, Wasser-Schwaden, Rohr-Glanzgras, Teichsimse oder Igelkolben dominiert sind. Häufig sind sie mit Kleinröhrichten z.B. aus Sumpfsimse, Teich-Schachtelhalm, Froschlöffel, Tannenwedel oder Pfeilkraut vergesellschaftet. Weitere typische, teilweise bestandsbildende Röhrichtarten an stehenden oder langsam fließenden Gewässern sind Kalmus, Sumpf-Schwertlilie, Wasserfenchen, Wasserkresse und Fluss-Ampfer.

Die Wattröhrichte an der Küste und im Bereich der tidebeeinflussten Flussläufe sind besonders durch Strandsimse und Salz-Teichsimse charakterisiert.

Nach § 28a sind nur flächenhafte (ab ca. 50 m² Größe) und keine schmalen saumförmigen Röhrichte geschützt. Röhrichte an und in Entwässerungsgräben gehören gemäß § 37 Abs. 3 des Gesetzes nicht dazu.

Röhrichte sind vielfach ein wesentlicher Bestandteil von Verlandungsbereichen stehender Gewässer, naturnahen Bach- und Flussabschnitten, naturnahen Kleingewässern, Wattflächen und Sümpfen.

Röhrichte sind u.a. durch Beseitigung im Rahmen wasserbaulicher Maßnahmen, Entwässerung, Verfüllung, die Anlage von Fischteichen, Nährstoffeinträge, Beweidung sowie durch den Wasser- und Angelsport (Trittschäden) gefährdet.

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