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Vorbeugung ist der beste Schutz vor Hochwasser

Presseinformation vom 29. Januar 2010 // Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen vorläufig gesichert


Vorbeugung ist der beste Schutz vor Hochwasser – deshalb hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in ganz Niedersachsen erneut eine Reihe von Überschwemmungsgebieten vorläufig gesichert. Die auf der Grundlage von genauen Messungen und Berechnungen ermittelten Überschwemmungsgebiete gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN liefert den Unteren Wasserbehörden – also den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie und sichert diese Gebiete vorläufig. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN hat aktuell folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Oker einschließlich des Okerstausees betrifft die kreisfreien Städte Braunschweig und Goslar, die Samtgemeinde Papenteich im Landkreis Gifhorn, die Stadt Wolfenbüttel und die Samtgemeinden Oderwald und Schladen im Landkreis Wolfenbüttel sowie die Stadt Vienenburg und das gemeindefreie Gebiet im Landkreis Goslar.
  • Das Überschwemmungsgebiet der Kanal-Ilse liegt ebenfalls im Landkreises Wolfenbüttel (Samtgemeinden Oderwald und Schladen).
  • Das Überschwemmungsgebiet der Aue-Erse erstreckt sich über eine Länge von 22 km (Aue) und 16 km (Erse) über Salzgitter und die Landkreise Peine und Gifhorn bis zur Gemeinde Eltze in der Region Hannover.
  • Das Überschwemmungsgebiete der Fuhse zieht sich rund 54 km entlang des Flusses; betroffen sind die Städte Salzgitter und Peine sowie die Gemeinden Lengede, Lahstedt, Ilsede, Edemissen im Landkreis Peine, die Gemeinde Cramme im Landkreis Wolfenbüttel, die Gemeinde Söhlde im Landkreis Hildesheim sowie die Gemeinde Uetze in der Region Hannover.
  • Das Überschwemmungsgebiet der Ise erstreckt sich auf einer Länge von 30 km von der Bundesstraße 188 (Stadt Gifhorn) bis zur L 286 (Ortschaft Wahrenholz) auf das Gebiet der Stadt Gifhorn, der Gemeinde Sassenburg und der Samtgemeinde Wesendorf im Landkreis Gifhorn.
  • Das Überschwemmungsgebiet des Winzlarer Dorfgrabens liegt im Landkreis Nienburg; es wurde für den Bereich von der ehemaligen Eisenbahnlinie (südwestlich von Winzlar) bis zur Einmündung in den Südbach auf einer Länge von 3,5 km ermittelt.
  • Das Überschwemmungsgebiet für die Haaren liegt im Landkreis Ammerland und in der Stadt Oldenburg: Es erstreckt sich auf einer Strecke von 6,5 km vom Hochwasserrückhaltebecken in Petersfehn bis zur Autobahnbrücke A 28.
Presseinfo

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
27.04.2010

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