Illegaler Handel mit seltenen Wildtieren und Pflanzen
NLWKN: Kontrollen in Zoohandlungen, bei Präparatoren und im Einzelhandel
Badematten aus tropischen Ramin-Holz, ein Gitarrengriffbrett aus Rio-Palisander oder Arzneimittel mit Extrakt aus geschützten Pflanzen – der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) präsentierte am Mittwoch in Norden ungewöhnliche Exponate aus der Asservatenkammer. Im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2012 informierten Direktor Siegfried Popp und Aufgabenbereichsleiter Jens Leferink über die Artenschutzkontrollen in Niedersachsen. „Der illegale Handel mit seltenen Wildtieren und Pflanzen gefährdet weltweit den Erhalt der biologischen Vielfalt“, betonte Popp.
Aufgrund der Vor-Ort-Kontrollen, z.B. in privaten Tierhaltungen, Zoohandlungen, bei Präparatoren und im Einzelhandel, wurden in Niedersachsen mehrere Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit erheblicher internationaler Bedeutung aufgedeckt. Zuständig für diese Kontrollen sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte. Fachlich beraten und praktisch unterstützt werden sie jedoch vom NLWKN. „Unsere Artenschutzexperten in Hannover verfügen über weltweite Artenkenntnisse“, lobte Popp. „Durch die landesweite Zuständigkeit und das im NLWKN zentrierte Fachwissen lassen sich besonders kontrollbedürftige Arten schneller und gezielt erkennen, Handelswege werden leichter ersichtlich und durch die langjährige Tätigkeit und Erfahrung bestehen vielfältige Kontakte zu anderen Landesbehörden, Bundesbehörden und auch anderen EU-Staaten“. Der Direktor des NLWKN ergänzte, dass im Asservatenkeller in Hannover derzeit etwa 150 Exponate lagern. Diese bleiben im Eigentum des Landes und werden für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt oder an Lehreinrichtungen und Museen verliehen.
„Grundlage der Arbeit im Artenschutzrecht ist vor allem das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), das vor 40 Jahren beschlossen wurde“, informierte Leferink, der beim NLWKN in Hannover den entsprechenden Aufgabenbereich leitet. Für alle besonders geschützten Arten gelte darüber hinaus der Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes: „Es ist verboten, geschützte Arten überhaupt in Besitz zu nehmen“.
Doch von diesem Verbot gebe es Ausnahmen, weshalb sich faktisch durchaus viele geschützte Arten in menschlicher Hand befinden, zum Beispiel Landschildkröten, Papageien oder Riesenschlangen. „Deshalb sind Kontrollen notwendig. Soweit es sich um Ein- oder Ausfuhren handelt, liegt die Zuständigkeit in Deutschland bei den Zollbehörden und dem Bundesamt für Naturschutz, ansonsten bei den Bundesländern“, erläuterte Leferink. Der NLWKN berät in erster Linie die Landkreise, die Polizei und Staatsanwaltschaften in den Artenschutzverfahren.
Ein wesentlicher Grundpfeiler des Artenschutzvollzugs sind dabei regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen, z.B. in privaten Tierhaltungen, Zoohandlungen, bei Präparatoren und im Einzelhandel. Die unteren Naturschutzbehörden haben im vergangenen Jahr in Niedersachsen mehr als 300 Kontrollen durchgeführt; manchmal war der NLWKN mit vor Ort. „Unser Fachverstand ist dann sehr willkommen, immerhin gibt es aktuell mehr als 33.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten weltweit“. Entsprechendes zoologisches und botanisches Fachwissen könne nicht in jeder unteren Naturschutzbehörde vorgehalten werden.
Als Beispiel für erfolgreiche Kontrollen nannte Leferink die Sicherstellung von 6000 Pinseln bei einer Drogeriekette. „Durch Internet-Recherchen haben wir Hinweise bekommen, dass zur Herstellung dieser Kosmetikpinsel u.a. tropisches Raminholz genutzt wird“. Und die Tierbestandsmeldung eines niedersächsischen Tierhalters brachte den NLWKN auf die Spur von illegalen Tierhändlern: Er hatte ein Paar Spencers Warane erworben – eine sehr seltene, nur in Australien vorkommende Art, von der es weltweit seit 1976 lediglich zwei legale Ausfuhren aus Australien in die USA gegeben hat. „Die bei uns befindlichen Tiere sollten aus Schweden über England nach Niedersachsen gekommen sein und hatten einen Wert von ca. 13.000 Euro. Es sollte sich um legale Nachzuchten von Elterntieren aus Baden-Württemberg handeln. Wir konnten jedoch feststellen, dass die für die Elterntiere vorgelegte CITES-Bescheinigung eine Fälschung war. Es ist uns gelungen, zeitgleiche Hausdurchsuchungen in Schweden, England und bei uns zu koordinieren. Die Tiere wurden eingezogen und befinden sich heute in einem Zoo mit großer Reptilienhaltung“.
Daneben hat der NLWKN auch eigene Vollzugsaufgaben. So werden die Tierbestandsmeldungen der niedersächsischen Halter von besonders geschützten Wirbeltieren entgegengenommen und geprüft. Die Tierhalter sind durch die Bundesartenschutzverordnung zur Abgabe verpflichtet und die Meldung muss u.a. Angaben zur Art, Alter, Herkunft, Verbleib und Kennzeichnung jedes Tieres enthalten. Leferink: „Derzeit kennen wir mehr als 28.000 Wirbeltierhalter und jährlich kommen etwa 1.000 Neue hinzu. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Halter von Reptilien und Vögeln“.
Jahresbericht 2012 im Internet: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/aktuelles/jahresberichte/46059.htmlArtikel-Informationen
erstellt am:
08.05.2013
