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Zwei Überschwemmungsgebiete im Heidekreis vorläufig gesichert

NLWKN hat Warnau und Große Aue bearbeitet/ Förmliches Verfahren folgt/ Pressemitteilung vom 14. Dezember 2015


Verden – Die Betriebsstelle Verden des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat kürzlich zwei Überschwemmungsgebiete im Heidekreis vorläufig gesichert. „Es handelt sich einerseits um einen rund zehn Kilometer langen Abschnitt der Warnau zwischen ihrer Einmündung in die Böhme und der Grenze zum Landkreis Rotenburg nördlich der Ortschaft Ahrsen. Dieses ÜSG überdeckt rund 26 Hektar. Das zweite Gebiet findet sich an der Großen Aue und verläuft über etwa sieben Kilometer vom Zufluss des Heidbaches bis zur Mündung der Großen Aue in die Böhme. Es überdeckt eine Fläche von 51,3 Hektar“, berichtet Stephan-Robert Heinrich von der Direktion des NLWKN. Die Veröffentlichungen erfolgten in den Niedersächsischen Ministerialblättern vom 2. bzw. 9. Dezember.

„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Heinrich und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die Kommunen als festgesetzt.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2015
zuletzt aktualisiert am:
17.12.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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