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Vietze: NLWKN genehmigt ersten Deichbauabschnitt

Vorzeitige Zulassungen bereits im vergangenen Jahr/ Presseinformation vom 3. Februar 2016


Lüneburg/ Höhbeck – Während des Hochwassers im Juni 2013 zählte die Ortschaft Vietze zu den Brennpunkten im Niedersächsischen Abschnitt der Elbe. Nun hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturscutz) der Gemeinde Höhbeck die endgültige Genehmigung für den ersten von drei Bauabschnitten erteilt. Vorausgegangen waren zwei vorzeitige Zulassungen für Teilbaumaßnahmen, dank derer noch im vergangenen Jahr mit den umfangreichen Bodenarbeiten für den Deich begonnen werden konnte.

Die Länge des jetzt genehmigten Bauabschnitts beträgt 467 Meter, die so ausgestaltet werden, dass der Deich ein Hochwasser wie 2013 sicher an der Ortslage vorbeiführt. Die Kosten hierfür sind mit 1,3 Millionen Euro veranschlagt.

Der Deichbau erfordert eine Neuordnung der Oberflächenentwässerung in Vietze, für die unter anderem neue Kanäle angelegt und bestehende verlegt werden müssen. Ferner entsteht im nordöstlichen Bereich – vor der zweiten Deichüberfahrt – ein Schöpfwerk, das im Ort anfallendes Regenwasser sowie im Hochwasserfall hinter dem Deich austretendes Qualmwasser wieder in die Elbe pumpt.

„Das Projekt stellt einen Gewässerausbau und den Bau eines Hochwasserschutzdeiches dar. Zu beachten waren daher die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Deichgesetzes. Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt hier die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor“, beschreibt Stefan Lübbecke vom NLWKN in Lüneburg die rechtlichen Rahmenbedingungen. Insgesamt 14 betroffene Behörden und Einrichtungen sowie 15 anerkannte Naturschutzvereinigungen waren zu beteiligen. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken führten – ins besondere im Fall der Oberflächenentwässerung – zur mehrfachen Überarbeitung und Ergänzung der Planungen. „Schließlich konnten wir in allen wesentlichen Punkten einvernehmliche Lösungen erzielen“, betont Lübbecke. „Bei den Bürgern ist das Projekt auf hohe Akzeptanz gestoßen, obwohl für den Deich Flächen von Wohngrundstücken benötigt werden“. So sei im Anhörungsverfahren nur eine private Einwendung vorgetragen worden, die zudem bereits im Erörterungstermin im Februar 2015 ausgeräumt werden konnte.

Der Beschluss und die Planunterlagen werden vom 17. Februar bis zum 1. März in den Räumen der Samtgemeinde Gartow zur Einsicht ausgelegt. Parallel sind die Unterlangen während dieses Zeitraumes auch im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de unter dem Pfad „Aktuelles“ Unterpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ hinterlegt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2016
zuletzt aktualisiert am:
04.02.2016

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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