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Vechte wieder natürlicher

Probeweise Änderung der Stauregulierung am Vechtewehr Grasdorf // Presseinformation vom 9. Juni 2017


Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) setzt 2017 erstmals die Genehmigung des Landkreises Grafschaft Bentheim zur Änderung der Stauregulierung der Vechte am Wehr in Grasdorf um.

Die Vechte wurde bisher von Neuenhaus/Grasdorf bis zu den Wehranlagen in Nordhorn im Sommer auf einen Wasserstand von 16.60 m über Normalnull gestaut. Im Winter wurde der Wasserstand ca. 50 cm niedriger eingestellt. Diese Stauwerte sind in einer Erlaubnis des Landkreises aus dem Jahr 1982 festgelegt und werden durch Mitarbeiter des NLWKN vom Betriebshof Georgsdorf aus überwacht.

Zweck der Regulierung der Vechte durch die insgesamt acht Wehranlagen auf dem Gebiet des Landkreises Grafschaft-Bentheim ist einerseits der Ausgleich jahreszeitlicher Schwankungen der Wasserstände. Man versprach sich seinerzeit auch einen konstanteren Grundwasserspiegel. Zum anderen musste zum Ausgleich des massiven Ausbaus und der Verkürzung der Lauflänge der Vechte in den 1960/70er Jahren einer Erhöhung der Fließgeschwindigkeiten und einer daraus resultierenden Eintiefung der Vechte entgegen-gewirkt werden.

So auch in dem Vechteabschnitt zwischen Grasdorf und Nordhorn. Die künstliche Stauhaltung der Vechte hat jedoch negative Wirkungen auf die Fauna und Flora des Gewässers und behindert den Erfolg von Renaturierungsmaßnahmen, die der NLWKN durchführen möchte. Diese Maßnahmen sehen z.B. vor, dass die Vechte sich in einem vorher festgelegten Korridor selber wieder ihr Bett suchen soll. Mit dem Anschluss des Altarms in Frenswegen, der sich offensichtlich zu einem naturnahen Gewässerabschnitt entwickelt, ist hier ein erster Schritt getan worden. Weitere Maßnahmen im Raum Frenswegen, aber auch an anderen Stellen – und dies in Kombination mit einer Änderung der Stauregulierung – sollen folgen.

Damit leistet der NLWKN einen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die vorschreibt, für die Vechte bis spätestens 2027 einen guten chemischen Zustand und das sogenannte gute ökologische Potential zu erreichen.

Um nun beurteilen zu können, inwieweit sich alle genannten Ziele miteinander vereinbaren lassen, soll zunächst für drei Jahre und dies erstmalig seit April 2017, das Aufstauen der Vechte im Sommer ausgesetzt werden. Dazu werden die Wehrklappen ganzjährig auf einen hydraulisch ermittelten Kompromisswert festgesetzt.

Während dieser Phase werden umfangreiche Daten zur Entwicklung der Grundwasserstände, der Fließgeschwindigkeiten und der Einflüsse auf den Naturraum erhoben. „Besonderes Augenmerk wird z.B. auf sensible Bereiche wie angeschlossene Altarme/Altgewässer gelegt. Die wertvolle und sensible Fischfauna wurde in Zusammenarbeit mit dem FSV Nordhorn und dem Landesfischereiverband Weser-Ems erfasst und aus Gründen des Tierschutzes bereits teilweise in die Vechte umgesetzt.“, teilt Projektleiter Josef Schwanken vom NLWKN mit.

Die Ermittlung und Auswertung der Einflüsse auf die Grundwasserstände erfolgt durch den Landkreis. Auswirkungen auf Fauna und Flora werden mittels mehrerer Begehungen durch ein beauftragtes Büro ermittelt. Für die Überwachung der Wasserstände wurde an der Brücke de-Wilde-Straße in Frenswegen vom NLWKN eigens ein Pegel eingerichtet.

Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird der NLWKN nach Abschluss der Probephase eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgegeben.

Auf einem Informationstermin im März dieses Jahres stellte der NLWKN das Vorhaben den Interessenverbänden und Fachbehörden vor. Es nahmen Vertreter der ortsansässigen Angelsportvereine, des BUND, der Kommunen, der Landwirtschaft und des Landkreises teil.

Schwanken unterstrich hier, dass der NLWKN auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Verbände und Interessenverbände angewiesen ist. Er teilte mit, dass regelmäßig über die erhobenen Daten, die Auswertungen und die gewonnenen Erkenntnisse informieren wird. Damit soll ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet werden.


Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.06.2017

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