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Überschwemmungsgebiete: Meiße und Berger Bach im Blick

NLWKN sichert Gebiete im Landkreis Celle und im Heidekreis


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Mit dem Berger Bach (hier bei Kilometer 2,5) und der 42 Kilometer langen Meiße wurden nun an zwei Nebenläufen der Aller Überschwemmungsgebiete ausgewiesen (Bild: NLWKN).

„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Heiner Harting vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Der Leiter der Betriebsstelle Verden begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Entsprechend den Vorgaben aus der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und dem Niedersächsischen Wassergesetz hat der Landesbetrieb jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete an der Meiße und am Berger Bach veröffentlicht. Die beiden Gebiete im Landkreis Celle und im Heidekreis gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die Unteren Wasserbehörden als vorläufig gesichert.

Insgesamt überdecken die neu festgestellten Überschwemmungsgebiete (ÜSG) eine Fläche von rund 811 Hektar. Das Überschwemmungsgebiet der Meiße erstreckt sich dabei über beide Landkreise. Es beginnt an der Grenze der Gemeinden Essel/Hademstorf beziehungsweise Essel/Stadt Walsrode und dehnt sich 28,35 Kilometer stromaufwärts bis unweit der B3 in Bleckmar im Landkreis Celle aus. Betroffen sind die Gemeinden Essel und Winsen (Aller), sowie der gemeindefreie Bezirk Lohheide. Zur Quelle hin ragt das nun vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet bis in die Stadt Bergen hinein. Das Überschwemmungsgebiet des Berger Baches liegt vollständig im Landkreis Celle. Es beginnt in Bergen-Belsen und erstreckt sich 6,44 Kilometer stromauf bis in den Häger Bruch nördlich der Stadt Bergen. Betroffen sind der gemeindefreie Bezirk Lohheide und die Stadt Bergen.

Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten sind umfangreiche Messungen und Berechnungen, die im Auftrag des NLWKN durchgeführt werden. In Niedersachsen müssen dabei Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind über 6.000 Kilometer abgearbeitet - das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten dabei einheitliche Kriterien. Als Richtwert gelten Hochwasser von solchen Ausmaßen, wie sie statistisch alle hundert Jahre zu erwarten sind. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt, denn: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“, so Harting. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten der Meiße und des Berger Baches können bei den jeweiligen Unteren Wasserbehörden eingesehen werden.
Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.06.2018

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