NLWKN Niedersachsen klar Logo

Überschwemmungsgebiete in einigen Regionen vorläufig gesichert

Berechnungen erfolgten für Region Hannover, Celle, Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Stade/ Pressemitteilung vom 23. November 2017


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in der Region Hannover und den Landkreisen Celle, Hameln-Pyrmont, Schaumburg und Stade veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.


Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in der Region Hannover und im Landkreis Celle die Überschwemmungsgebiete des Hechtgrabens, der Seebeeke und der Thöse vorläufig gesichert:

Als Überschwemmungsgebiete werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen und andererseits zur Vermeidung einer Verschärfung des Hochwasserrisikos, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten.

Thöse beginnt direkt bevor sie den Dammfleth kreuzt und erstreckt sich bis zu den Knickwiesen auf Höhe der Straßenkreuzung Osterwiesen und Röhndamm (Burgdorf). Somit befindet sich die Überschwemmungsgebietsfläche im Gebiet der Gemeinden Uetze und Nienhagen, wobei von dem Überschwemmungsgebiet keine Ortslagen bzw. Siedlungsbereiche betroffen sind.

Seebeeke beginnt das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet ca. 70 Meter stromaufwärts der Mündung des Schwüblingser Grabens in die Seebeeke und erstreckt sich bis ca. 500 Meter vor der Mündung in die Burgdorfer Aue und liegt damit im Gebiet der Stadt Burgdorf und der Gemeinde Uetze. Von dem Überschwemmungsgebiet der Seebeeke sind ebenfalls keine Ortslagen bzw. Siedlungsbereiche betroffen.

Hechtgrabens beginnt ca. 800 m nachdem der Hechtgraben die Schillerslager Landstraße (Schillerlage) quert und erstreckt sich bis ca. einen Kilometer vor der Mündung in die Neue Aue und befindet sich dementsprechend im Gebiet der Stadt Burgdorf. In diesem Fall ist die Ortslage Otze von dem Überschwemmungsgebiet betroffen.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 15.11. 2017

Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in den Landkreisen Hameln-Pyrmont und Schaumburg die Überschwemmungsgebiete des Eimbeckhäuser Bchs, des Hemeringer Bachs, des Hollenbachs und des Nährenbachs vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete des Hemeringer Bachs, des Hollenbachs, des Nährenbachs und des Eimbeckhäuser Bachs wurden für ein statistisch einmal in hundert Jahren auftretendes Hochwasser ermittelt. Am Nährenbach führt der Auffüllvorgang der ausschließlich dem Hochwasserrückhalt dienenden Talsperre zu einer Kappung des Abflussscheitels, sodass es bei diesem synthetischen Hochwasserereignis in der Ortslage zu nur noch geringfügigen Überschwemmungen kommt.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 22.11.2017


Der NLWKN in Stade hat im Landkreis Stade die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Este geändert

Das Überschwemmungsgebiet derEstein Buxtehude im Landkreis Stade liegt auf dem Gebiet der Stadt Buxtehude. Es erstreckt sich über rund 1,8 Kilometerentlang der Este.
Die Unterlagen können beim Landkreis Stade, Umweltamt, Am Sande 4 in 21682 Stade und im Stadthaus der Stadt Buxtehude, Fachgruppe 61 – Stadt- und Landschaftsplanung, Bahnhofstraße 7 in 21614 Buxtehude während der allgemeinen Geschäftsseiten oder nach Absprache eingesehen werden.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 29.11.2017

Piktogramm @

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.11.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln