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Überschwemmungsgebiete in einigen Regionen vorläufig gesichert

Berechnungen erfolgten unter anderem für Region Hannover und Cuxhaven/ Pressemitteilung vom 8. Februar 2018


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in der Region Hannover, im Landkreis Hameln-Pyrmont, sowie im Raum Cuxhaven und Osterholz veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

Der NLWKN in Hannover-Hildesheim hat in der Stadt Hameln, im Landkreis Hameln-Pyrmont und der Region Hannover die Überschwemmungsgebiete der Remte, des Billerbachs, des Immenser-Arpker Grabens und des Lehrter Bachs vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Remte wurde für ein statistisch einmal in hundert Jahren auftretendes Hochwasser für die Stadt Hameln und angrenzend den Landkreis Hameln-Pyrmont bis km 3,941 neu ermittelt.

Diese Neubearbeitung war erforderlich, um Widersprüche zwischen dem Berechnungsergebnis für die vorläufige Sicherung vom 21.10.2009 und deren Erweiterung vom 23.07.2014 abzuklären und die Überschwemmungsgebietsausweisung auf eine aktuelle Grundlage zu stellen.

Durch eine LASER-Scan-Befliegung, die Neuaufnahme sämtlicher Gewässerprofile, eine umfangreiche Kalibrierung des nun detaillierten zweidimensionalen hydraulischen Modells sowie eine Testrechnung mit Durchlauf einer synthetischen Hochwasserwelle konnten alle offenen Fragen geklärt werden. Mit dem so gewonnenen vertieften Verständnis für die hydrologische und hydraulische Situation erfolgt die neuerliche vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes am 10.01.2018.

Es musste festgestellt werden, dass das Hochwasserereignis vom August 2007 von der Eintrittswahrscheinlichkeit her deutlich öfter als einmal in hundert Jahren zu erwarten ist. Durch ein hundertjährliches Hochwasserereignis wären zusätzliche Teile von Afferde überschwemmt. Auch die Wasserstände des Hochwassers vom Januar 1968 würden bei einem hundertjährlichen Ereignis an der Scheune Mühlenhof 2 Gebäudeecke vorn links (Quelle des Bildes: Stadtarchiv Hameln,) um ca. 14 cm oder 2 Steinreihen übertroffen werden.


Der NLWKN hat das Überschwemmungsgebiet des Billerbachs, des Immenser-Arpker Grabens und des Lehrter Bachs in der Region Hannover vorläufig gesichert.

Als Überschwemmungsgebiete (ÜSG) werden die Flächen ausgewiesen und vorläufig gesichert, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Die Ermittlung dieser ohnehin natürlich vorhandenen Überschwemmungsgebiete dient einerseits dazu, die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen und andererseits zur Vermeidung einer Verschärfung des Hochwasserrisikos, da für ausgewiesene Überschwemmungsgebiete gesetzliche Auflagen gelten.

Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Billerbachs liegt im Gebiet der Stadt Sehnde, die die einzige von diesem Überschwemmungsgebiet betroffene Ortslage darstellt. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Immenser-Arpker Grabens befindet sich im Gebiet der Stadt Lehrte. Von diesem ist keine Ortslage bzw. kein Siedlungsbereich betroffen. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Lehrter Bachs liegt im Gebiet der Stadt Sehnde sowie der Stadt Lehrte. Von diesem Überschwemmungsgebiet ist die Ortslage Lehrte betroffen.

Der NLWKN in Verden hat in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz die Überschwemmungsgebiete des Aschwardener Flutgrabens / Meyenburger Mühlengrabens und der Lesum vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Aschwardener Flutgrabens / Meyenburger Mühlengrabens liegt in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz. Betroffen sind die Gemeinden Hagen im Bremischen und Schwanewede. Es beginnt am Aschwardener Siel bei Gewässer-km 2,900 und erstreckt sich stromauf bis zum Einmündungsbereich des Garlstedter Abzugsgraben über eine Länge von 9,833 km.

Das ÜSG Aschwardener Flutgraben / Meyenburger Mühlengraben überdeckt eine Fläche von rund 519,4 Hektar. Der Landkreis Osterholz plant für Donnerstag, den 15. März 2018 um 17:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Aschwarden eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) der Lesum im Landkreis Osterholz liegt in der Gemeinde Ritterhude. Es beginnt an der Landesgrenze zur Freien Hansestadt Bremen bei Gewässer-km 9,674 und erstreckt sich stromauf bis zur an der Hamme gelegenen Ritterhuder Schleuse.

Das ÜSG Lesum überdeckt eine Fläche von rund 43,6 Hektar.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2018

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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