NLWKN Niedersachsen klar Logo

Überschwemmungsgebiete in den Kreisen Cloppenburg, Oldenburg, Northeim, Celle und Heidekreis vorläufig gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Pressemitteilung vom 14. Oktober 2014


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Landkreisen Cloppenburg, Oldenburg, Northeim, Celle und Heidekreis veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

Der NLWKN in Oldenburg hat in den Landkreisen Cloppenburg und Oldenburg folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Lethe zwischen Wardenburger Mühle und L 871 liegt auf dem Gebiet der Gemeinden Garrel (Landkreis Cloppenburg), Großenkneten und Wardenburg (beide Landkreis Oldenburg). Es erstreckt sich über knapp 16 km entlang der Lethe. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 15.10.2014.

Der NLWKN in Göttingen hat im Landkreis Northeim folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Ilme erstreckt sich im Landkreis Northeim im Gebiet der Städte Dassel und Einbeck auf einer Gesamtlänge von 30 km. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 29.10.2014.

Der NLWKN in Verden hat in den Landkreisen Celle und Heidekreis folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Aue liegt im Landkreis Heidekreis in der Gemeinde Wietzendorf. Es beginnt an der Einmündung in die Wietze und geht fast bis an die Grenze zur Einheitsgemeinde Stadt Soltau. Das Überschwemmungsgebiet der Aue erstreckt sich auf einer Länge von 8,2 km und überdeckt eine Fläche von fast 42 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 8.10.2014.

  • Das Überschwemmungsgebiet der Kleinen Örtze liegt im Landkreis Heidekreis in der Einheitsgemeinde Stadt Munster. Es beginnt an der Einmündung in die Örtze und ist 9,2 km lang. Das Überschwemmungsgebiet der Kleinen Örtze überdeckt eine Fläche von ca. 54 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgte am 8.10.2014.

  • Das Überschwemmungsgebiet des Suhrbachs liegt im Landkreis Heidekreis in der Gemeinde Wietzendorf. Es beginnt an der Einmündung in die Wietze und ist 5,878 km lang. Das Überschwemmungsgebiet des Suhrbachs überdeckt eine Fläche von knapp 26 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 22.10.2014.

  • Das Überschwemmungsgebiet der Wietze liegt in den Landkreisen Heidekreis und Celle. Es betrifft die Gemeinde Hermannsburg, die Einheitsgemeinde Stadt Munster sowie die Gemeinde Wietzendorf. Es beginnt an der Einmündung in die Örtze und ist 17,0 km lang. Das Überschwemmungsgebiet der Wietze überdeckt eine Fläche von 177 Hektar. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 22.10.2014.
Pictogramm Impressum

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln