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Überschwemmungsgebiete in den Kreisen Celle, Rotenburg und Wolfenbüttel vorläufig gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 10. März 2015


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Landkreisen Celle, Rothenburg und Wolfenbüttel veröffentlicht.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind fast 5.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.


Der NLWKN in Verden hat in den Landkreisen Celle und Rotenburg (Wümme) folgende Überschwemmungsgebiete (ÜSG) vorläufig gesichert:

  • Das Überschwemmungsgebiet der Brunau liegt im Landkreis Celle und betrifft die Gemeinde Hermannsburg. Es beginnt an der Einmündung in die Örtze und erstreckt sich stromauf bis zur Einmündung des Großen Moorgrabens bei Gewässer-km 6,759 über eine Länge von 6,759 km.
    Das ÜSG der Brunau überdeckt eine Fläche von rund 25,6 Hektar.
  • Das Überschwemmungsgebiet des Landwehrbaches und der Sothrieth liegt im Landkreis Celle und betrifft die Gemeinden Faßberg und Unterlüß. Es beginnt an der Einmündung in die Örtze und erstreckt sich stromauf über eine Länge von 13,057 km. Das ÜSG des Landwehrbachs und der Sothrieth überdeckt eine Fläche von rund 79 Hektar.

  • Das Überschwemmungsgebiet des Wessener Baches liegt im Landkreis Celle und betrifft die Gemeinden Hermannsburg und Unterlüß. Es beginnt an der Einmündung in die Örtze und erstreckt sich stromauf über eine Länge von 12,2 km. Das ÜSG des Weesener Baches überdeckt eine Fläche von rund 52,1 Hektar.

Die Bekanntmachung der drei vorgenannten Überschwemmungsgebiete im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 11.3.2015


  • Das Überschwemmungsgebiet des Suhrbachs liegt im Landkreis Celle in der Gemeinde Bergen. Es beginnt bei Gewässer-km 4,3 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 1,2 km.
    Das ÜSG des Suhrbachs überdeckt eine Fläche von ca. 0,83 Hektar.
  • Das Überschwemmungsgebiet der Wiedau liegt im Landkreis Rotenburg in den Bereichen der Stadt Rotenburg (Wümme), der Samtgemeinde Bothel sowie der Einheitsgemeinde Visselhövede. Es beginnt an der im Mündungsbereich zur Wümme gelegenen Fußgängerbrücke bei Gewässer-km 0,325 und erstreckt sich stromauf bis zur Kreisgrenze bei Gewässer-km 18,409. Hier wird zudem ein kleiner Bereich von rund 0,35 Ha im Landkreis Heidekreis überschwemmt. Das ÜSG der Wiedau überdeckt eine Fläche von rund 336 Hektar.

Die Bekanntmachung der zwei vorgenannten Überschwemmungsgebiete im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 18.3.2015.


  • Das Überschwemmungsgebiet der Rodau liegt im Landkreis Rotenburg in den Bereichen der Stadt Rotenburg (Wümme), der Samtgemeinde Bothel sowie der Einheitsgemeinde Visselhövede. Es beginnt in Rotenburg (Wümme) am Dr.-Walter-Mecke-Damm bei Gewässer-km 0,190 und erstreckt sich stromauf bis zur Einmündung des Schweinekobenbachs bei Gewässer-km 15,320.
    Das ÜSG der Rodau überdeckt eine Fläche von rund 276 Hektar.

Die Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 25.3.2015.


Der NLWKN in Braunschweig hat im Landkreis Wolfenbüttel folgendes Überschwemmungsgebiet (ÜSG) vorläufig gesichert:

  • Aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem abgelaufenen Hochwasserereignis in 2013 im Gewässer Brückenbach wurde in Absprache mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Landkreises Wolfenbüttel eine Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) des Brückenbachs vorgenommen. Das Ergebnis der Neuberechnung zeigt tatsächlich weitreichende Veränderungen am Verlauf der ÜSG-Grenze und damit der flächenmäßigen Ausdehnung des ÜSG Brückenbach. Die neuberechnete ÜSG-Ausdehnung macht daher eine Änderung der Vorläufigen Sicherung des ÜSG Brückenbach vom 30.05.2012 notwendig. Das Überschwemmungsgebiet umfasst den Gewässerabschnitt von der Mündung in die Oker bis zum Gewässer-km 4,209 im Ortsteil Fümmelse der Stadt Wolfenbüttel und überdeckt eine Fläche von rund 60 Hektar.

Die Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt. erfolgt am 25.3.2015.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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