NLWKN Niedersachsen klar Logo

Überschwemmungsgebiete im Kreis Osnabrück vorläufig gesichert

Berechnungen erfolgten für Gohmarschgraben und Bokeler Bach/ Pressemitteilung vom 4. Oktober 2017


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Stephan-Robert Heinrich vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten seiner Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete im Landkreis Osnabrück veröffentlicht, die sich insbesondere auf die Stadt Bersenbrück, die Gemeinde Alfhausen sowie die Ortslage Bokel beziehen.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heinrich betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

Der NLWKN in Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück die Überschwemmungsgebiete des Gohmarschgrabens und des Bokeler Bachs vorläufig gesichert:

  • Der Untersuchungsraum für das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Gohmarschgrabens in der Stadt Bersenbrück und der Gemeinde Alfhausen im Landkreis Osnabrück erstreckt sich von der Ortslage Wehbergen bis zur Einmündung in die Hase auf ca. fünf Kilometer. Die Fläche des vorläufig gesicherten ÜSG grenzt an die Flächen des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Hase unmittelbar an und betrifft eine Fläche von ca. 37 Hektar.

  • Der Untersuchungsraumdes ÜSG für den Bokeler Bach in der Stadt Bersenbrück erstreckt sich vom Beginn des Gewässers in der Ortslage Bokel bis zur Einmündung in den Gohmarschgraben auf ca. drei Kilometer Fließlänge. Auch dieses ÜSG grenzt an das Überschwemmungsgebiet der Hase und betrifft eine Fläche von ca. fünf Hektar.

Die Veröffentlichung der vorläufigen Sicherung beider Gewässer im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 4. Oktober 2017.

Piktogramm @

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2017
zuletzt aktualisiert am:
09.10.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln