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Überschwemmungsgebiet des Violenbaches vorläufig gesichert

NLWKN gibt Daten an Landkreise Osnabrück/ förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 28. Februar 2017


Osnabrück/ Melle – Nach umfangreichen Messungen und Berechnungen hat der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) nun das neue Überschwemmungsgebiet (ÜSG) des Violenbaches in Melle ermittelt und vorläufig gesichert. Die neuen Erkenntnisse ersetzen das alte ÜSG aus dem Jahr 1913. Das neue Gebiet beginnt bei Schloyheide und erstreckt sich über 13,5 Kilometer bis zur Einmündung des Baches in die Else. Dabei bedeckt es eine Fläche von etwa zwei Quadratkilometern, die bis zur Autobahn reicht. Die endgültige Sicherung des Überschwemmungsgebietes erfolgt durch ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, das der Landkreis Osnabrück in eigener Regie durchführen wird.

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7.100 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind knapp 6.000 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz. Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren.“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des Umweltministeriums zu betrachten. Ferner wird das neue ÜSG am 15. März im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Violenbach in Melle   Bildrechte: NLWKN

Violenbach in Melle

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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