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Nun ist es amtlich: Die Außenems steht unter Naturschutz

Verordnung tritt nach mehrjährigem Abstimmungsprozess in Kraft/ Presseinformation vom 25. Januar 2019


Am 24. Januar 2019 war es soweit: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet (NSG) Außenems trat in Kraft und sichert ein Gebiet, das als Übergangsbereich zwischen Fluss und offener See durch seine hohe Dynamik geprägt ist und vielen spezialisierten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum bietet. Besonders charakteristisch für das rund 12.000 Hektar große Gebiet sind Wattflächen wie „Hund“, Paapsand oder Geise, die bei Niedrigwasser trockenfallen.

Die Ausweisung markiert den Abschluss eines mehrjährigen, grenzüberschreitenden Verfahrens unter Einbindung aller Beteiligten auf deutscher und niederländischer Seite, da ein erheblicher Teil des Schutzgebietes zum so genannten gemeinsamen Gebiet mit den Niederlanden gehört. Das neue NSG beginnt bei Emden bzw. Pogum und umfasst einen Teil des Dollarts, der bis südlich der niederländischen Stadt Eemshaven reicht. Über weite Strecken grenzt es dabei direkt an den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Der größte Teil der Fläche liegt im gemeinde- und kreisfreien Bereich des niedersächsischen Küstenmeeres und wird daher auch künftig vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) betreut. Kleinere Anteile gehören zu den Landkreisen Aurich und Leer sowie zur Stadt Emden, die alle der Verordnung zugestimmt haben.

Die Ausweisung des NSG war notwendig, da der Mündungsbereich der Ems gemäß den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie als Natura 2000-Gebiet an die europäische Union gemeldet worden war. Damit bestand die Verpflichtung, diesen Bereich nach nationalem Recht hoheitlich zu sichern, um u.a. Verschlechterungen zu verhindern und die Basis für Verbesserungen zu legen. Interessierte können die Verordnung auch hier im Internetauftritt des NLWKN einsehen.

Übersichtskarte NSG Außenems   Bildrechte: NLWKN

Übersichtskarte NSG Außenems

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2019
zuletzt aktualisiert am:
30.01.2019

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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