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Neues Überschwemmungsgebiet zum Schutz vor Hochwasser

Große Hase, Essener Kanal und Überfallhase sind einbezogen // Presseinformation vom 18. Dezember 2015


Ganz im Sinne des vorbeugenden Hochwasserschutzes hat der der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) jetzt das Überschwemmungsgebiet der Großen Hase, des Essener Kanals und der Überfallhase in den Landkreisen Cloppenburg, Osnabrück und Emsland festgesetzt.

Für die Ausweisung bzw. Festsetzung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Doris Fuhrmann vom NLWKN betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Das rund 3000 Hektar große Überschwemmungsgebiet umfasst Flächen in den Samtgemeinden Herzlake und Artland, der Gemeinde Essen sowie der Stadt Löningen. Es reicht von der Einmündung des Hahnenmoorkanals in Herzlake bis zur Sohlengleite (ehemals Schützenhofwehr) in Quakenbrück.

Die Verordnung einschließlich des Kartenwerks kann in den betroffenen Kommunen sowie in den Landkreisen Osnabrück, Cloppenburg und Emsland eingesehen werden. Im Internet sind die Unterlagen ebenfalls zu finden (www.nlwkn.niedersachsen.de // Wasserwirtschaft // Zulassungsverfahren // Überschwemmungsgebiete).

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Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2015

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