Neue Fördermittel für Hochwasserschutz im Binnenland verfügbar
Anträge können über den NLWKN gestellt werden // Presseinformation vom 15. November 2016
Lüneburg/ Hannover – Auch 2017 stellt das Land Niedersachsen wieder Fördermittel für den Hochwasserschutz im Binnenland bereit. Die Gelder stammen zum einen aus dem ELER-Fonds der Europäischen Union zur Förderung der ländlichen Entwicklung, zum anderen aus Bundes- und Landesmitteln für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.
Bis zum 5. Januar 2017 können potenzielle Träger von Hochwasserschutzprojekten wie Kommunen oder Verbände ihre Anträge beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) einreichen. Die zu verwendenden amtlichen Vordrucke finden sich im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de/ Wasserwirtschaft/ Förderprogramme/ Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen/ Richtlinie HWS.
Gefördert werden können Vorhaben, die gemäß der Richtlinie Hochwasserschutz im Binnenland dazu dienen, die Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen von Hochwasser zu verbessern und die Sicherheit vor Überflutungen durch Hochwasser zu erhöhen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.11.2016
Ansprechpartner/in:
Achim Stolz
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222