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Naturschutzgebiet Unterems ausgewiesen

Fluss zwischen Leer und Dollart nach europäischen Vorgaben gesichert // Presseinformation vom 28. Juni 2017


Oldenburg/ Leer/ Emden –Nach einem mehr als zweijährigen Verfahren unter Einbindung aller Betroffenen und nach zahlreichen intensiven Abstimmungsrunden konnte der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) nun den Unterlauf der Ems als Naturschutzgebiet (NSG) ausweisen.

Das neue NSG beginnt südlich von Leer und endet an der Mündung der Ems in den Dollart. Mit einer Größe von rund 2.000 Hektar umfasst es im Wesentlichen die Bereiche der Emsniederung zwischen den gewidmeten Deichen. Anteile an dem Schutzgebiet haben die Gemeinden Jemgum, Moormerland, Westoverledingen sowie die Städte Emden, Leer und Weener.

Die Ausweisung des NSG war notwendig, da der Unterlauf der Ems sowohl nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als auch – zumindest in Teilen – nach der EU-Vogelschutzrichtlinie an die europäische Union gemeldet worden war. Damit bestand die Verpflichtung, diese Bereiche nach nationalem Recht hoheitlich zu sichern, um u.a. die Basis für Verbesserungen zu legen.

Die neue Schutzgebietsverordnung, der auch die Stadt Emden und der Landkreis Leer zugestimmt haben, wurde am 14. Juni im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Interessierte können diese auch im Internetauftritt des NLWKN einsehen unter:
www.naturschutzgebiete.Niedersachsen.de/ Liste der NSG-Kennzeichen/ WE 292.

Mit dem Inkrafttreten des „NSG Unterems“ sind die Verordnungen über die alten Naturschutzgebiete „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“, „Nendorper Deichvorland“ und „Petkumer Deichvorland“ außer Kraft getreten.


Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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