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Managementplan für Krummhörner Deichvorland unterzeichnet

Akteure engagieren sich für Küsten- und Naturschutz/ Pressemitteilung vom 13. Dezember 2017


Norden/ Pilsum – Die rund 31 Kilometer lange Hauptdeichlinie in der Krummhörn zwischen dem Rysumer Nacken und dem Störtebekerdeich in der Leybucht stellt einen bedeutenden Abschnitt für den Küstenschutz in Ostfriesland dar. „Das hier auf großen Strecken vorhandene Deichvorland bildet einen wichtigen Bestandteil des Küstenschutzsystems und erfüllt als naturnahes Küstenschutzelement eine wichtige Aufgabe zum Schutz des Deiches. Gleichzeitig bildet das Deichvorland als Salzwiese einen ökologisch wertvollen Bestandteil des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer, der vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bietet“, erläuterte Prof. Frank Thorenz als Leiter der Betriebsstelle Norden-Norderney des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz).

Die Belange des Küsten- und des Naturschutzes zusammenzuführen lautet das Ziel des integrierten Managementplans für das Deichvorland im Bereich der Deichacht Krummhörn.

Diesen Plan haben Vertreter des NLWKN, der Deichacht Krummhörn, der Nationalparkverwaltung, des Landkreises Aurich, der Domänenverwaltung und der Naturschutzverbände unter Federführung des Landesbetriebes erarbeitet. Er stellt eine längerfristige Planungsgrundlage dar, in der grundsätzliche Anforderungen und Ziele zur Erhaltung des Deichvorlandes aus Sicht des Küstenschutzes mit den grundsätzlichen Erhaltungszielen des Nationalparks und Weltnaturerbes einvernehmlich abgestimmt und festgelegt sind. „Konkret vereinbart wurde, dass die Entwässerung des Deichfußes sichergestellt wird, in ausgewählten Teilbereichen eine Pflegebeweidung stattfinden kann, der Teekanfall soweit wie möglich reduziert wird und der Teek über Wege abgefahren werden kann“, betonte Alwin Brinkmann als Oberdeichrichter der Deichacht Krummhörn. Weiter regelt der ca. 40 Seiten umfassende Plan einvernehmlich die Maßnahmen des Küstenschutzes beispielsweise zum Schutz vor Erosion und beschreibt Bereiche, in denen Renaturierungsmaßnahmen zur Stärkung des Arten- und Biotopschutzes vorgesehen sind. Ein Beispiel bildet das Deichvorland bei Campen, wo der anfallende Boden aus einer Renaturierung für den Deichbau verwendet wurde und so zusätzliche Synergieeffekte erzielt werden konnten.

„Die Arbeit hat sich gelohnt und war stets durch eine sehr konstruktive und sachliche Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe geprägt“, freuten sich Prof. Frank Thorenz, Alwin Brinkmann, Bernd Oltmanns von der Nationalparkverwaltung, Dr. Frank Puchert vom Landkreis Aurich sowie Uilke van der Meer als Vertreter der Naturschutzverbände und Henning Schrader vom Domänenamt, die den Plan am Mittwoch in Pilsum unterzeichneten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2017

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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