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Kernkraftwerk Emsland: Wasserentnahme aus Dortmund-Ems-Kanal zugelassen

Bewilligung Ende 2017 erteilt – Öffentliche Auslegung ab 19. Januar/ Presseinformation vom 17. Januar 2018


Lingen/ Emsbüren – Ende vergangenen Jahres erteilte der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) der Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH (KLE) die Bewilligung zur Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal für den Betrieb und den späteren gesicherten Rückbau des Kernkraftwerkes Emsland.

Ab kommenden Freitag liegen die Bewilligung sowie die zum Bestandteil der Bewilligung erklärten Antragsunterlagen bei der Stadt Lingen (Ems) sowie der Gemeinde Emsbüren während der jeweiligen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. „Die Auslegung wurde ortsüblich gemeinsam durch die Stadt Lingen (Ems) und die Gemeinde Emsbüren bekannt gemacht; sie erfolgt ab 19. Januar und dauert bis einschließlich 1. Februar 2018“, erklärte Wolfgang Schwobe vom zuständigen Geschäftsbereich des NLWKN am Standort Oldenburg, der das Verfahren betreute. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Unterlagen im Internetauftritt des Landesbetriebes anzusehen.

Hintergrund: Die KLE benötigt für den weiteren Betrieb des Kernkraftwerkes Emsland (KKE) inLingen auch künftig Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal. Da die bisherige Bewilligung zum 24. Februar 2018 ausläuft, hatte die KLE die Fortsetzung der Bewilligung für weitere 20 Jahre beantragt. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2017 hat der NLWKN die Wasserentnahme nun grundsätzlich bewilligt. Die Wasserentnahme wird in den Jahren 2018 bis 2023 für die Energieerzeugung sowiefür ein Übergangsjahr bis zu einer Menge von 39.826.656 Kubikmeter pro Jahr und anschließend in der Zeit von 2024 bis 2038 für den Nachkühlbetrieb sowie die Phase des gesicherten Rückbaus des Kernkraftwerkes eine reduzierte Entnahmemenge bis zu einer Menge von 8.000.000 Kubikmeter pro Jahr zulässig sein. Die KLE soll von der neuen Bewilligung ab 25. Februar 2018 Gebrauch machen dürfen.

Neben der Wasserentnahme selbst und den damit in Zusammenhang stehenden wasserwirtschaftlichen Fragen haben im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen sowie insbesondere etwaige entnahmebedingte Auswirkungen auf die aquatische Fauna eine Rolle gespielt. Den meisten der vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen konnte jedoch durch die Verfügung von Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.01.2018

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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