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50 Millionen Euro für Fließgewässerentwicklung stehen bereit // Presseinformation vom 25. Mai 2016





Niedersachsen wird bis zum Jahr 2020 voraussichtlich etwa 50 Millionen Euro aus EU-Mitteln (Förderung der ländlichen Entwicklung, ELER-Fonds) und aus Landesmitteln für die Fließgewässerentwicklung zur Verfügung stellen. Ab sofort können die entsprechenden Förderanträge beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) gestellt werden; spätestens am 27. Juni müssen sie vorliegen. Wichtiger Hinweis: Es müssen unbedingt die amtlichen Vordrucke verwendet werden, die im Internet zu finden sind (www.nlwkn.niedersachsen.de // Wasserwirtschaft // Förderprogramme //Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen //Richtlinie FGE). Die Förderrichtlinie Fließgewässerentwicklung zielt darauf ab, den ökologischen Zustand der heimischen Bäche und Flüsse weiter zu verbessern.






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erstellt am:
25.05.2016

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