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Inneres Este-Sperrwerk: Neue Betriebsordnung geplant

Künftig Ausrichtung an Pegel Emmen/ Vorlage bei Kommunen und Verbänden/ Presseinformation vom 10. Februar 2015


Stade/ Hamburg – Gemeinsam planen der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg sowie der Landkreis Stade und die Hamburg Port Authority die Betriebsordnung für das innere Este-Sperrwerk in Hamburg-Cranz künftig auf die aktuellen Wasserstände der Este bei Emmen umzustellen und hierfür nicht mehr den Pegel Rockstedt zu nutzen.

Die vier Behörden haben nun die betroffenen Kommunen sowie die Wasser- und Bodenverbände um ihre Stellungnahmen zum Entwurf der neuen Betriebsordnung gebeten.

Der Text der alten und neuen Betriebsordnung, dass Beteiligungsschreiben an die Träger öffentlicher Belange sowie das Gutachten der Technischen Universität Hamburg-Harburg sind für alle Interessierten auf der Internetseite des Landesbetriebes unter der Adresse „www.nlwkn.niedersachsen.de“ und dem Navigationspfad „Wasserwirtschaft > Zulassungsverfahren > Sonstige Entscheidungen > Inneres Estesperrwerk - Neufassung Betriebsordnung“ einzusehen.

Die neue Schließordnung für das Sperrwerk unter der Regie des Wasser- und Schifffahrtsamtes Hamburg ist mithilfe eines Gutachtens der Technischen Universität Hamburg-Harburg entwickelt worden. Ziel ist es, die Schließhöhen optimal dem zu erwartendem Oberwasserabfluss anzupassen, um unnötige Schließungen zu vermeiden. „Wir gehen jedoch davon aus, dass sich die Anzahl der jährlichen Schließungen nicht wesentlich ändert“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der vier Behörden.

Nach den Berechnungen der Technischen Universität Hamburg-Harburg wird sich die mittlere Schließhäufigkeit über mehrere Jahre gerechnet von derzeit 183 Schließungen um etwa 13 Schließungen pro Jahr auf 196 erhöhen. Grundsätzlich würde es bei Einführung der neuen Betriebsordnung während des Winterhalbjahres eher zu einer höheren und während des Sommerhalbjahres zu einer etwas geringeren Anzahl von Schließungen kommen. Im Winter würde zukünftig bei geringem Oberwasserzufluss und nur leicht erhöhten Außenwasserständen bereits bei 7,20 m Pegelnull (PN = -5,00 m NN) statt bisher 7,40 m PN geschlossen. Im Sommer (1. April bis 31. Oktober) hingegen würde bei geringem Oberwasserzufluss erst bei 7,30 m PN statt bisher grundsätzlich bei 7,20 m PN geschlossen. Diese Änderung ist sinnvoll, da die Schöpfwerke des Alten Landes phasenweise einen deutlichen höheren Einfluss als der Oberwasserzufluss haben und sie im niederschlagsreichen Winterhalbjahr deutlich häufiger in Betrieb sind als im Sommerhalbjahr. Im niederschlagsärmeren Sommerhalbjahr hingegen werden unnötige Schließungen durch die Orientierung am tatsächlichen Abfluss der Este vermieden.

Die im Gutachten getroffenen Annahmen lassen sich inzwischen durch praktische Erfahrungen einer probeweise durchgeführten Dokumentation bestätigen: Eine Auswertung über zwölf Monate vom 1. November 2013 bis zum 31.Oktober 2014 ergaben 152 Schließungen nach der alten und 132 Schließungen nach der neuen Betriebsordnung. Die niedrigere Anzahl der (theoretisch erforderlichen) Schließungen ist auf das recht trockene Jahr 2014 zurückzuführen. So wären frühzeitige Schließungen zur Speicherung von oberhalb zuströmenden Wassers nicht erforderlich gewesen.

Um erhöhte Abflüsse aus dem Oberlauf der Este zeitnah bestimmen zu können, wurde seit 1992 auf den Pegel Rockstedt an der Oste zurückgegriffen. Dieser Pegel gehörte damals zu den wenigen in Niedersachsen, bei denen die aktuellen Wasserstände telefonisch abgerufen werden konnten. Nunmehr sind auch die aktuellen Wasserstände des Pegels Emmen an der Este via Internet ablesbar. Damit bot es sich an, die Schließordnung des Inneren Sperrwerkes auf diesen Pegel umzustellen.

Die Frist für die Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden und Verbände endet am
10. März.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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