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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 2. Februar 2015



Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Verden hat in den Landkreisen Cuxhaven, Heidekreis und Osterholz folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Alpe liegt im Landkreis Heidekreis in der Samtgemeinde Rethem (Aller). Es beginnt an der Bifurkation von Alpe und dem Alpe-Umfluter bei Gewässer-km 4,100 und erstreckt sich stromauf bis zur Kreisgrenze zum Landkreis Nienburg (Weser) über eine Länge von 5,305 km.

Das ÜSG der Alpe überdeckt eine Fläche von rund 297 Hektar.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 4. Februar 2015.

Das Überschwemmungsgebiet des Aschwardener Flutgraben / Meyenburger Mühlengraben liegt in den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz. Es betrifft die Gemeinden Hagen im Bremischen und Schwanewede. Es beginnt am Aschwardener Siel bei Gewässer-km 2,900 und erstreckt sich stromauf bis zur Einmündung des Garlstedter Abzugsgraben über eine Länge von 9,833 km.

Das ÜSG Aschwardener Flutgraben / Meyenburger Mühlengraben überdeckt eine Fläche von rund 966,6 Hektar.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt am 11. Februar 2015.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.02.2015

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