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Hochwasservorbeugung: Überschwemmungsgebiete gesichert

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt/ Presseinformation vom 2. Juli 2014


Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt.

Die Grenzen der Überschwemmungsgebiete ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. „Überschwemmungsgebiete sind ein wichtiger und unentbehrlicher Baustein im vorbeugenden Hochwasserschutz“, heißt es in einer Mitteilung des NLWKN. „Es gibt keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, aber das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist der beste Hochwasserschutz“.

Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Oder anders ausgedrückt: Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung. Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet hat aber einen entscheidenden Vorteil: Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung. Überschwemmungsgebiete wurden bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Grenzen der Überschwemmungsgebiete auf der Homepage des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de) herunter zu laden oder auf dem Kartenserver des MU zu betrachten.

Der NLWKN in Cloppenburg hat im Landkreis Osnabrück folgende Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert:

Die Überschwemmungsgebiete des Lecker Mühlbaches, des Strothbaches und Strothkanals sowie der Elze liegen im Landkreis Osnabrück im Bereich der Gemeinden Ostercappeln und Bohmte. Das Überschwemmungsgebiet des Lecker Mühlbaches erstreckt sich auf eine Länge von ca. 7,9 km bis hin zur Mündung in die Hunte in der Nähe der Ortschaft Ahrenshorst. Das des Strothbaches beginnt im Bereich der Ortschaft Schwagstorf und geht über in den Bereich des Strothkanals bis hin zur Einmündung in die Hunte zwischen Hunteburg und Bohmte. Beide zusammen erstrecken sich insgesamt auf ca. 9,9 km. Bei der Ortslage Schwege mündet die Elze in die Hunte, das ermittelte Überschwemmungsgebiet hat eine Länge von ca. 8,9 km und tangiert die Ortschaft Hunteburg.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 02.07.2014.


Der NLWKN in Oldenburg hat in der Stadt Delmenhorst und im Landkreis Oldenburg folgendes Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert:

Das Überschwemmungsgebiet der Delme im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Delmenhorst liegt auf dem Gebiet der Stadt Delmenhorst und der Gemeinde Ganderkesee. Es erstreckt sich über knapp 3 km entlang der Delme.

Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt. ist am 09.07.2014.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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