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Hochwassergefahren frühzeitig kennen: Überschwemmungsgebiet Lehrde vorläufig gesichert

NLWKN ermittelt gefährdete Flächen an Nebenfluss der Aller // Knapp 407 Hektar betroffen


 
Auf ihrem Weg in die Aller durchfließt die Lehrde – hier bei Kilometer 7,2 – unter anderem die Gemeinden Stellichte, Lehrden, Stemmen und Wittlohe. Wo auf dieser Strecke im Hochwasserfall Gefahren drohen, hat der NLWKN nun ermittelt.

Verden Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seit 2007 einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Entlang der Lehrde hat der Landesbetrieb auf einer Strecke von rund 27 Kilometern nun ein weiteres Überschwemmungsgebiet ermittelt. Die Flächen im Heidekreis und den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Verden gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als vorläufig gesichert.

Grundlage der vorläufigen Sicherung durch den Landesbetrieb sind komplexe Messungen und Berechnungen. Sie machen sichtbar, wo bei einem statistisch alle hundert Jahre zu erwartenden Hochwasserereignis – dem sogenannten HQ 100-Fall - Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. Warum eine derartige Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten grundlegend für den Hochwasserschutz ist, erklärt Harm Kuhlenkamp, zuständiger Ingenieur in der NLWKN-Betriebsstelle Verden: „Wer das im Hochwasserfall von Überschwemmung bedrohte Areal kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden wirksam reduzieren. Zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“.

Schwere Hochwasser haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung eines solchen vorbeugenden Hochwasserschutzes in Niedersachsen noch einmal unterstrichen. Seither sind an Flüssen auf einer Länge von mehr als 6.000 Kilometern Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert oder festgesetzt worden. Bei den nun entlang der Lehrde vorläufig gesicherten Arealen handelt es sich um eine Fläche von insgesamt 406,7 Hektar. Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Flusskilometer 2+700 in der Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden unweit der Einmündung des Vethbachs. Es erstreckt sich stromaufwärts bis zur Einmündung der Fahlbeeke östlich von Stellichte (Kilometer 26+800). Damit überdeckt es auf einer Gesamtlänge von 24,1 Kilometern Flächen in gleich drei Landkreisen.

Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden eng zusammen. Diese sind für die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zuständig. Der Landesbetrieb versteht sich als Dienstleister, der mit seiner fachlichen Expertise die sogenannte HQ 100-Linie liefert. Sie zeigt an, bis zu welcher Stelle im Ernstfall Gefahren durch Hochwasser drohen. Landkreise, kreisfreie sowie große selbstständige Städte können auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durchführen. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2019

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