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Es gibt sie noch – die Sturmflutgefahr

Hochwasserrisikomanagement-Pläne für Risikogebiete der Küste vorgestellt // Presseinformation vom 17. März 2015


„Auch wenn wir an der Küste starke und wehrhafte Deiche haben: Eine absolute Sicherheit vor Sturmfluten gibt es nicht“, betonte Ute Schlautmann vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) am Dienstag in Oldenburg. Und Peter Horn aus dem Umweltministerium ergänzte: „Nur wer mögliche Gefahren kennt, kann rechtzeitig handeln und sich schützen“. Diese einfache Maxime sei die Grundlage für das Hochwasserrisiko-Management. Der Anlass für die ernsten Worte: Der NLWKN informierte über die Hochwasserrisikomanagement-Pläne für die niedersächsische Küste einschließlich der Inseln – ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.

Ein Wortungetüm mit 36 Buchstaben – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich ein wichtiger Baustein der Sturmflut- und Hochwasservorsorge, um den Gefahren und Risiken aus Sturmfluten und Hochwasser auch künftig gut vorbereitet begegnen zu können. Die 2007 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Richtlinie stand am Dienstag im Mittelpunkt einer Tagung in Oldenburg. Gleichzeitig stellte der NLWKN zusätzliche Berichte vor, in denen dargelegt wird, welche Maßnahmen von den für den Küsten- und Hochwasserschutz zuständigen Akteuren zur Vorsorge ergriffen werden. Den Bericht und alle Vorträge gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de.

Alle betroffenen Fachbehörden, Kommunen und Verbände in Niedersachsen werden erneut über den Sachstand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ausführlich informiert. Eine von insgesamt sechs Informationsveranstaltungen in Niedersachsen ging am Dienstag in Oldenburg über die Bühne. Dazu eingeladen waren Kommunen, Verbände und sonstige Akteure mit Zuständigkeiten im Küsten- und Hochwasserschutz in dem Bereich der niedersächsischen Küste.

Die wichtige Säule des Sturmflutschutzes, der Bau von Küstenschutzanlagen, wird durch weitere Maßnahmen des Risikomanagements zur Schadensminimierung durch Vorbereitungen für den Katastrophenfall sinnvoll ergänzt. Neben dem bewährten Schutz durch technische Küstenschutzbauwerke sei es wichtig, Gefahrenbewusstsein bei den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, damit sie eigenverantwortlich vorsorgen, um Schäden zu begrenzen. „Das ist Risikomanagement“, sagte Horn.

Sandra Lucas vom NLWKN erläuterte, wie die für das Hochwasserrisiko-Management zuständigen Akteure – das sind insbesondere die Deichverbände, die Gemeinden mit ihren Feuerwehren und die Landkreise – in den Risikogebieten an der Küste künftig das Risikomanagement verbessern wollen. Dabei beschränken sich die Pläne, welche sich jeweils das gesamte Einzugsgebiet der Ems, der Weser oder der Elbe umfassen, auf eine zusammenfassende Beschreibung von möglichen Maßnahmen, ohne Details zu benennen.

Mit diesen Plänen wird die Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union erfüllt, ohne den hier in Deutschland jeweils erforderlichen demokratischen Entscheidungsprozessen und den erforderlichen umfangreichen rechtlichen Zulassungsverfahren vorgreifen zu wollen. Neben den technischen Lösungen sind für den Bereich des Küstengebiets auch organisatorische Maßnahmen wichtig, mit denen mögliche Folgen von Sturmfluten für Mensch, Umwelt und Sachgüter verringert werden sollen. „Das sind zum Beispiel die Verbesserung des Küstenschutzes und die Optimierung des Katastrophenschutzes“, sagte Lucas.

Ein praktisches Beispiel einer typischen Hochwasserrisikomanagement-Maßnahme aus dem Bereich der Katastrophenabwehr präsentierte Constantin Ahrens aus Cuxhaven: An Beispielen erläuterte er, wie der Einsatzplan der Stadt Cuxhaven nach dem Orkantief „Xaver“ und den damit verbundenen Sturmfluten optimiert wurde.

Zusätzlich stellte Jürgen Strauß vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seine Einrichtung und deren Angebote wie z.B. Fortbildungen oder Leitfäden für das Krisen- und Risikomanagement vor. Abgerundet wurde sein Vortrag durch die Vorstellung der im Herbst geplanten länderübergreifenden Krisenmanagementübung LÜKEX 2015, bei der eine Sturmflut mit Auswirkungen auf die gesamte deutsche Nordseeküste simuliert werden soll.

Zum Hintergrund – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:

Der NLWKN hatte bis Ende 2011 die niedersächsische Küste einschließlich der Inseln sowie bestimmte Abschnitte von 29 Flüssen identifiziert, für die ein erhöhtes Sturmflut- bzw. Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden Ende März 2012 an die EU gemeldet und Anfang April 2012 veröffentlicht. Für diese Risikogebiete waren bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen – auch diese Karten sind seit Anfang 2014 u.a. über die Internetseiten des MU und des NLWKN öffentlich zugänglich. Auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten sind bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. In diesen sind zunächst angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind zu beschreiben. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Die Richtlinie sieht zudem eine sechsjährige Überprüfung und erforderlichenfalls eine Aktualisierung der Umsetzung vor. Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist mit den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2015

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