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Hochwassergefahr an Ems und Rhein bewusst machen

Entwürfe der Hochwasserrisikomanagement-Pläne für die Flüsse vorgestellt/ Presseinformation vom 23. April 2015


Meppen - Ein Wortungetüm mit 36 Buchstaben – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Dahinter verbirgt sich ein wichtiger Baustein der Hochwasservorsorge, um den Gefahren und Risiken von Hochwasser auch künftig gut vorbereitet begegnen zu können. Die 2007 von der Europäischen Gemeinschaft verabschiedete Richtlinie stand am Donnerstag im Mittelpunkt einer Tagung in Meppen: Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) informierte über die Entwürfe der ersten gemeinsamen Hochwasserrisikomanagement-Pläne für das gesamte deutsche Einzugsgebiet der Ems und den niedersächsischen Teil des Einzugsgebietes des Rheins – ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Die Botschaft fasste Dorothea Altenhofen, Betriebsstellenleiterin beim NLWKN in Meppen, so zusammen: „Außerordentliche Hochwasser werden für den Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“. Gleichzeitig stellte der NLWKN die Berichte mit dem Titel „Hochwasserrisiken managen: Maßnahmen im niedersächsischen Einzugsgebiet der Ems“ und „Hochwasserrisiken managen: Maßnahmen im niedersächsischen Einzugsgebiet der Vechte in der Flussgebietseinheit Rhein“ vor. Hier wird dargelegt, welche Maßnahmen von den für den Hochwasserschutz zuständigen Akteuren zur Vorsorge und zur Bewältigung ergriffen werden. Die Berichte gibt es unter www.nlwkn.niedersachsen.de.

Alle betroffenen Fachbehörden, Kommunen und Verbände in Niedersachsen werden erneut über den Sachstand zur Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ausführlich informiert. Die vierte von insgesamt sechs Informationsveranstaltungen in Niedersachsen ging am Donnerstag in Meppen über die Bühne. Dazu eingeladen waren Kommunen und Verbände aus den Landkreisen Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück und Vechta.

Ministerialrätin Anne Rickmeyer aus dem Umweltministerium und Dorothea Altenhofen freuten sich über einen vollen Saal im Kossehof in Meppen.

„Nur wer mögliche Gefahren kennt, kann rechtzeitig handeln und sich schützen“, sagte Anne Rickmeyer, Ministerialrätin im Niedersächsischen Umweltministerium, in Meppen. Diese einfache Maxime ist die Grundlage für das Hochwasserrisiko-Management. Dabei geht es immer auch darum, nicht ausreichend vor Hochwasser geschützte Siedlungs- und Wirtschaftsräume in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken. Mehr Raum für die Flüsse und das Freihalten der Überschwemmungsgebiete ist eine wesentliche Vorsorge. Ministerialrätin Anne Rickmeyer verwies zudem auf die Verknüpfung zum Naturschutz: „Mit dem Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften wollen wir neue Wege gehen, die auch zur Minderung von Hochwasserrisiken beitragen. Denn die Ziele des Hochwasserrisikomanagements sind gerade in den Gewässerauen eng verzahnt mit den Zielen des Naturschutzes und der Wasserrahmenrichtlinie.“ Neben dem Schutz durch technische Hochwasserschutzeinrichtungen sei es wichtig, Hochwasserbewusstsein bei den Kommunen und den Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, damit sie eigenverantwortlich vorsorgen, um Schäden zu begrenzen. „Das ist Risikomanagement“, sagte Rickmeyer.

Wilfried Seemann vom NLWKN erläuterte, wie die für das Hochwasserrisiko-Management zuständigen Akteure – das sind insbesondere die Gemeinden mit ihren Feuerwehren und die Landkreise – in den niedersächsischen Risikogebieten im Rhein- und Emseinzugsgebiet künftig mit der Hochwassergefahr umgehen wollen. Dabei beschränken sich die Pläne lediglich auf eine zusammenfassende Beschreibung von möglichen Maßnahmen, ohne Details zu benennen. Mit diesen Plänen wird die Berichtspflicht gegenüber der EU erfüllt, ohne den hier in Deutschland jeweils erforderlichen demokratischen Entscheidungsprozessen und den erforderlichen umfangreichen rechtlichen Zulassungsverfahren vorgreifen zu wollen. Im Mittelpunkt stehen organisatorische Maßnahmen, mit denen negative Hochwasserfolgen für Mensch, Umwelt und Sachgüter verringert werden sollen. „Das sind zum Beispiel die Verbesserung der Hochwasservorhersage und die Optimierung des Katastrophenschutzes“, sagte Seemann. Viele Akteure planen den Bau oder die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen. Mit weiteren Maßnahmen, wie der Freihaltung von gefährdeten Bereichen durch eine hochwasserangepasste städtebauliche Planung und der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, sollen künftig weitere Schäden vermindert werden.

Aber auch Akteure aus der Praxis kamen in Meppen selbst zu Wort: Jens-Henning Jansen von der Stadt Lingen berichtete anschaulich und praxisnah über die Errichtung des Schöpfwerkes Lingener Mühlenbach – Schutz der Lingener Innenstadt vor hundertjährlichem Hochwasser. Ebenso stellte Dieter Müller von der Stadt Meppen die Maßnahmen zur Vorbereitung auf das nächste Hochwasser in den Handlungsfeldern der HWRM-RL als typische Maßnahmen zur Hochwasservorsorge dar.

Zum Hintergrund – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie:

Der NLWKN hatte bis Ende 2011 bestimmte Abschnitte von 29 Flüssen identifiziert, für die ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. Diese wurden Ende März 2012 an die EU gemeldet und Anfang April 2012 veröffentlicht. Für diese Risikogebiete waren bis Ende 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen – auch diese Karten sind seit Anfang 2014 u.a. über die Internetseiten des MU und des NLWKN öffentlich zugänglich. Auf Grundlage der Gefahren- und Risikokarten sind bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. In diesen sind zunächst angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen. Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind zu beschreiben. Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen. Die Richtlinie sieht zudem eine sechsjährige Überprüfung und erforderlichenfalls eine Aktualisierung der Umsetzung vor. Die Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne ist mit den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu koordinieren.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
23.04.2015

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

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