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Für den Naturschutz: Erhaltung von Gewässern

Maßnahme des LIFE-Projekts verbessert Erhaltungszustand wertvoller Gewässerlebensräume und seltener Pflanzenarten


  Bildrechte: U. Meyer-Spethmann
Das Kleingewässer Achterberg vor der Naturschutzmaßnahme: Hier werden ab September die Ufer des Gewässers im Vordergrund freigestellt und der Gewässergrund von Schlamm befreit. (Foto: U. Meyer-Spethmann)

Bad Bentheim / Gildehaus Klare Gewässer für seltene Pflanzen: Im Gildehauser Venn, südlich von Gildehaus, befinden sich äußerst seltene, klare Heideweiher, natürliche Flachwasserseen. In ihrem Uferbereich beherbergen diese zahlreiche lichtliebende Pflanzenarten. Allerdings sind die Kleingewässer im Gildehauser Venn durch das Zuwachsen der Gewässerufer mit Gehölzen sowie durch die zunehmende Verschlammung des sandigen Gewässerbodens gefährdet. Im Rahmen des Integrierten LIFE-Projekts (IP-LIFE) „Atlantische Sandlandschaften“ soll sich dies nun ändern. Von der Gewässerfreistellung wird zudem die Population des Schwimmenden Froschkrauts profitieren, berichtet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Das Gildehauser Venn ist ein über 643 Hektargroßes Naturschutzgebiet mit großen Moor- und Heideflächen. Aufgrund der dort vorhandenen schützenswerten Arten wurde es bereits 1938 als Naturschutzgebiet ausgewiesen und steht inzwischen als Natura-2000-Gebiet auch unter europäischem Schutz. An den Ufern der Heideweiher im Gebiet wächst unter anderem das Schwimmende Froschkraut – wissenschaftlich: Luronium natans. Diese Pflanze gilt in Deutschland als stark gefährdet. Niedersachsen fällt eine besondere Verantwortung zu, denn dort liegt im westlichen Teil ein Verbreitungsschwerpunkt. Um den Fortbestand der Heideweiher und des darin wachsenden Froschkrauts zu unterstützen, sollen ab Anfang September diesen Jahres Gewässerfreistellungen stattfinden: „Mit der ufernahen Gehölzentnahme und Entschlammung des Gewässergrunds wollen wir einen Beitrag zur Verbesserung des Erhaltungszustands seltener und gefährdeter Lebensraumtypen und Arten leisten“, erläutert Sabrina Schäfer, Projektmitarbeiterin beim NLWKN in Hannover.

Konkret wird an drei Kleingewässern im Gildehauser Venn zur Erreichung dieses Ziels gearbeitet. Dazu werden im ersten Schritt die Bäume und Sträucher nahe des Ufers entfernt und abtransportiert. Anschließend wird die Schlammschicht auf dem Gewässergrund abgetragen und nach Bedarf Rohbodenstellen am Ufer geschaffen. Dadurch wird wieder mehr Sonnenlicht und Wind an die Gewässer gelangen. So sollen lichtliebende Pflanzenarten gefördert und das Zuwachsen der Gewässer mit größeren schattierenden Pflanzen verhindert werden. Um langfristig Erfolge zu erzielen, wird bei einem Gewässer obendrein ein neuer Zaun gesetzt werden. Durch die Beweidung werden die freigestellten Bereiche dauerhaft offengehalten. Eine ähnliche Maßnahme findet ebenfalls im September im nur wenige Kilometer nördlich gelegenen Naturschutzgebiet „Kleingewässer Achterberg“ statt.

Die Finanzierung der Naturschutzmaßnahmen an den insgesamt vier Gewässern erfolgt aus EU- und Landesmitteln. Die Vor-Ort-Koordination erfolgt zu einem maßgeblichen Teil durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim. Aufgrund der ausgesprochenen Seltenheit und Empfindlichkeit des Ziel-Lebensraumtyps der Heideweiher und der Ziel-Art des Schwimmenden Froschkrauts werden die Arbeiten an den Gewässern von einem Spezialisten fachmännisch begleitet. Der Biologe Ulrich Meyer-Spethmann wird mit seinem langjährigen Wissen über die Pflanzen- und Tierarten in den Maßnahmengebieten darauf achten, dass die notwendigen Arbeiten mit besonderer Rücksicht durchgeführt werden.

Das Integrierte LIFE-Projekt „Atlantische Sandlandschaften“

Die Maßnahmen in Bad Bentheim sind Teil des von der Europäischen Union geförderten Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer sollen dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten, wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse, sollen gestärkt werden.

Für die zehnjährige Laufzeit des Projektes steht beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel werden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU).


Mehr Informationen zum LIFE-Projekt finden Sie hier.
Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2018

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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