NLWKN Niedersachsen klar Logo

EG-Wasserrahmenrichtlinie: Beteiligung der Bevölkerung zu Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme

Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme liegen bis 22. Juni 2015 aus/ Presseinformation vom 22. Dezember 2014


Hannover – Halbzeit bei der Wasserrahmenrichtlinie: Am Montag, 22.12.2014 startete die Anhörung zu den neuen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021. Sowohl Einzelpersonen als auch gesellschaftliche Interessengruppen können sich aktiv in diesen Beteiligungsprozess einbringen. Dazu liegen die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in allen Betriebsstellen und der Direktion des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) während der üblichen Bürozeiten bis zum 22. Juni 2015 aus und sind auch im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de zu finden. „Selbstverständlich können bei den NLWKN-Betriebsstellen und der Direktion auch Stellungnahmen abgegeben werden. Zudem können Einwände auch per E-Mail an wrrl@nlwkn-dir.niedersachsen.de geschickt werden“, erläutert Petra Heidebroek vom NLWKN in Lüneburg.

„14 Jahre nach Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie geben die Dokumente einen aktuellen Überblick über den Zustand unserer Gewässer. Dabei stehen für Niedersachsen die drei großen Ströme Elbe, Weser und Ems im Vordergrund. Ein kleiner Teil im Westen von Niedersachsen, die Vechte, gehört sogar zum Einzugsgebiet des Rheins“, ergänzt die Expertin.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme stellen wesentliche Instrumente zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dar. Sie dokumentieren den Zustand der Gewässer, die Strategien, Konzepte sowie die Maßnahmen, mit denen die Gewässer in Niedersachsen den guten Zustand erreichen können. Für die Fließgewässer, Seen, Übergangs- und Küstengewässer wird ein guter ökologischer und chemischer Zustand angestrebt. Beim Grundwasser müssen Chemie und Menge einen guten Zustand aufweisen. Die aktuellen Ergebnisse zeigen, dass ein großer Teil der Gewässer in Niedersachsen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht erreicht. Fehlende Gewässerstrukturen, eine eingeschränkte Durchgängigkeit sowie diffuse Nähr- und Schadstoffeinträge beeinträchtigen sie. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis 2021 bzw. bis spätestens 2027 zu erfüllen, sind verstärkte Anstrengungen bei der Maßnahmenumsetzung nötig.


Die Anhörungsdokumente können in der Zeit vom 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 in den nachfolgenden NLWKN-Betriebsstellen während der Dienststunden eingesehen werden:

  • NLWKN-Direktion, Am Sportplatz 23, 26506 Norden

  • NWLKN-Betriebsstelle Aurich, Oldersumer Straße 48, 26603 Aurich

  • NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg, Standort Brake: Heinestraße 1, 26919 Brake und Standort Oldenburg: Ratsherr-Schulze-Straße 10, 26122 Oldenburg

  • NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg, Drüdingstraße 25, 49661 Cloppenburg

  • NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Standort Hannover: Göttinger Chaussee, 30453 Hannover, Standort Hildesheim: An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim

  • NLWKN–Betriebsstelle Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 6, 21337 Lüneburg

  • NLWKN-Betriebsstelle Meppen, Haselünner Straße, 49716 Meppen

  • NLWKN-Betriebsstelle Stade, Harsefelder Straße 2, 21680 Stade

  • NLWKN-Betriebsstelle Süd, Standort Braunschweig: Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig, Standort Göttingen: Alva-Myrdal-weg 2, 37085 Göttingen

  • NLWKN-Betriebsstelle Sulingen, Am Bahnhof 1, 27232 Sulingen

  • NLWKN-Betriebsstelle Verden, Bgm.-Münchmeyer-Straße 6, 27283 Verden

Sie sind außerdem während des o. g. Zeitraums im Internetangebot des NLWKN verfügbar unter: www.nlwkn.niedersachsen.de
Dokumente

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2014

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln