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Antrag auf Änderung der Staufunktion des Emssperrwerks: Erörterungstermin beendet Anhörungsverfahren

Leer. Mit der Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen, die im laufenden Planfeststellungsverfahren für die befristete Änderung der Staufunktion des Emssperrwerks erhoben wurden, hat die Planfeststellungsbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) an diesem Dienstag, 6. November, das Anhörungsverfahren beendet. Die vorgebrachten Bedenken und Änderungsvorschläge werden im weiteren Verfahren geprüft und so weit wie möglich berücksichtigt. Insgesamt gingen Einwendungen und Stellungnahmen von 50 Trägern öffentlicher Belange, in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen und Privatpersonen bei der Planfeststellungsbehörde ein.

Die Erörterung fand in sachlicher und ruhiger Atmosphäre unter der gemeinsamen Leitung von Hans-Werner Glaeseker, NLWKN, und dem in diesem Verfahren als Planfeststellungskommissar eingesetzten Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Franz-Josef Sickelmann, statt.

Der Lenkungskreis des Masterplans Ems hatte bereits im Januar 2017 die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Gewährleistung der Überführungssicherheit für Neubauschiffe der Meyer Werft über die Ems bis zu einer endgültigen Regelung beschlossen. Die wesentlichen Inhalte wurden in intensiven Diskussionen der Vertragspartner des Masterplans Ems 2050 gemeinsam und im Kompromisswege festgelegt. Antragsteller ist der Landkreis Emsland im Auftrag des Landes Niedersachsen.

Zum Inhalt: Für die Herbst-und Winterüberführungen der Werft-Schiffe besteht bis 2019 Rechtssicherheit, für den Sommer 2019 und die Zeit ab 2020 ist ein Zulassungsverfahren erforderlich. Mit dem Einreichen des Planfeststellungsantrags beim NLWKN ist der Auftrag aus dem Masterplan-Vertrag an die Vertragspartner erfüllt, das befristete Vorhaben gemeinsam inhaltlich vorzubereiten. Da die geplante „Flexible Tidesteuerung“ mit dem Emssperrwerk zur Lösung des Schlickproblems das Flusssystem Ems beeinflussen wird, soll in dem dafür notwendigen Planfeststellungsverfahren die Überführungssicherheit für die Meyer Werft unter den dann neuen Bedingungen endgültig geregelt werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich 2019 beginnen.

Der Antragsteller wünscht sich eine Befristung bis 2029. Inhaltlich wurde beantragt, das Sommerstauziel am 24. Mai 2019 (+/- 3 Tage) sowie ab 2020 jeweils ab dem 16. Juni bis zum 15. September von NHN +1,75 Meter auf NHN +1,90 Meter am Pegel Gandersum anzuheben. Ebenfalls wurde beantragt, die für den Stau der Tideems festgelegten Sauerstoffbedingungen im Zeitraum 2020 bis maximal 2029 einmal jährlich für eine Schiffsüberführung auszusetzen.

Zugleich haben die Vertragspartner vereinbart, gemeinsam eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Sauerstoffqualität in der Ems vorzubereiten und umzusetzen.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2018

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

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