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Amtlich: Niedersächsische Tideweser in großen Teilen seit heute Naturschutzgebiet

 
Schilfröhricht und Weidenauwald an der Weser bei Elsfleth. Das neue Schutzgebiet erstreckt sich – mit Unterbrechungen – vom „Fedderwarder Fahrwasser“ in der Außenweser den Fluss hinauf bis zur Ortschaft Warfleth gegenüber von Blumenthal. (Bild

Brake/Oldenburg Es umfasst gut 4.000 Hektar Wasser-, Watt- und Vordeichsflächen: Weite Bereiche des Unterlaufs der Weser von Nordenham bis Warfleth sowie das in der Außenweser gelegene „Fedderwarder Fahrwasser“ sind seit heute (14.02.) Naturschutzgebiet (NSG). Wie der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitteilt, war der Unterschutzstellung ein mehrjähriges Verfahren unter intensiver Einbeziehung aller Betroffenen vorausgegangen.

„Da nahezu die gesamte Tideweser Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist, werden mit der Unterschutzstellung von niedersächsischen Bereichen der Außen- und Unterweser nun Verpflichtungen umgesetzt, die sich aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie ergeben“, erklärt Helmut Dieckschäfer, Leiter des Regionalen Naturschutzes beim NLWKN in Oldenburg. Das neue Naturschutzgebiet befindet sich in den Landkreisen Wesermarsch, Cuxhaven und Osterholz sowie im kreis- und gemeindefreien Gebiet des Küstenmeeres. In den kreisangehörigen Gebietsteilen werden die Landkreise die Betreuung des Naturschutzgebietes als untere Naturschutzbehörden übernehmen. Für die Betreuung der NSG-Flächen im Küstenmeer ist künftig die NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zuständig. Besondere Bedeutung hat das Naturschutzgebiet für die Arten Meerneunauge, Flussneunauge, Finte, Fischotter und Teichfledermaus. Darüber hinaus stellt es für eine Vielzahl an Brut- und Gastvögeln einen wichtigen Lebens- und Nahrungsraum dar.

Das Unterschutzstellungsverfahren wurde durch den NLWKN durchgeführt, dem die Zuständigkeit für die kommunalen Gebietsanteile dafür vom Niedersächsischen Umweltministerium übertragen wurde. Die Kreistage der drei betroffenen Landkreise haben im Dezember 2018 das erforderliche kommunale Einvernehmen erteilt. Einige weitere Teilbereiche des Weser-Ästuars, die unmittelbar vor Hafen- und Werftanlagen liegen, werden ergänzend vom Landkreis Wesermarsch als Landschaftsschutzgebiete gesichert.

Die Schutzgebietsverordnung für das neue NSG ist vor allem darauf ausgelegt, den aktuellen Zustand des Gebiets zu sichern und weitere Verschlechterungen zu verhindern. „Nutzungen des Gebietes bleiben grundsätzlich zulässig, werden aber, wenn es der Schutzzweck erfordert, Regelungen unterworfen“, erklärt Helmut Dieckschäfer das mit Partnern aus Politik, Wirtschaft, Interessenverbänden und Verwaltung gemeinsam erarbeitete Ergebnis. Wichtig - die Nutzung der wichtigen Bundeswasserstraße durch die Schifffahrt wird nicht beeinträchtigt, so dass sich für die Häfen, Werften und sonstigen Gewerbebetriebe an der Weser keine Änderungen ergeben. In den Deichvorländern sichert die Verordnung den Erhalt des Grünlandes, ohne dessen Nutzung übermäßig einzuschränken. „Nur im Bereich des Vogelschutzgebietes Unterweser wird die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden künftig den Interessen der Vogelwelt angepasst“, so der Vertreter des NLWKN. Des Weiteren enthält die Verordnung Regelungen für die Fischerei in dem Gewässer.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Naturschutzgebietes verlieren die bisherigen Verordnungen über die Schutzgebiete „Neuenlander Außendeich“, „Rechter Nebenarm der Weser“ sowie „Warflether Sand/ Juliusplate“ ihre Wirkung. Die Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Karten sowie weitere Informationen können über die Internetseite des NLWKN abgerufen werden. Das NSG Tideweser wird dort unter der Nummer WE 315 geführt. Darüber hinaus liegen der Verordnungstext, die Begründung und die Karten zur Verordnung bei den Städten Brake, Elsfleth und Nordenham sowie in den Gemeinden Berne, Hagen, Loxstedt, Schwanewede und Stadland und den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch sowie in der NLWKN-Betriebsstelle Brake-Oldenburg zur unentgeltlichen Einsicht aus.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2019

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
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