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NLWKN erteilt Genehmigung für Vechteverlängerung Frenswegen

Projekt des Landkreises zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie/ Presseinformation vom 6. August 2012

Oldenburg/ Nordhorn - Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat jetzt die Genehmigung für den Wiederanschluss des Vechtealtarms bei Frenswegen an den Fluss erteilt. Das Vorhaben des Landkreises Grafschaft Bentheim dient der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die bis 2015 die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer vorschreibt.

Im Zuge der Maßnahme soll der abgetrennte Altarm Nr. 33 „Frenswegen" beidseitig wieder an die Vechte angeschlossen werden, um den ursprünglichen Flusslauf wiederherzustellen. „Insgesamt wird so eine rund 400 Meter lange Fließstrecke für die Vechte zurückgewonnen, die während der Ausbau- und Begradigungsarbeiten der 60er- und 70er-Jahre abgetrennt wurde und sich noch weitgehend im ursprünglichen Zustand befindet", berichtete Eva-Maria Hamer vom NLWKN. Im Innenraum der „neuen" Flussschleife soll sich nach Absenkung eigendynamisch eine ökologisch wertvolle Auenlandschaft entwickelt.

Nach dem Anschluss des Altarmes sorgt ein Absperrdamm dafür, dass das Wasser nicht mehr durch den bisherigen, begradigten Flusslauf strömt. „Um die Hochwasserneutralität des Vorhabens zu gewährleisten, wird der Damm so gestaltet, dass Wassermengen bis zum mittleren Hochwasserabfluss künftig über den wiederangeschlossenen Altarm fließen, während höher auflaufende Hochwasserereignisse über die Krone des Absperrdammes in das bisherige, begradigte Flussbett abgeschlagen werden", ergänzte Hamer.

Die veranschlagten Kosten des Projektes liegen bei rund 380.000 Euro, die aus Mitteln des Niedersächsischen Umweltministeriums, der Europäischen Union und des Landkreises Grafschaft Bentheim stammen.

Übersichtskarte Laufverlängerung Frenswegen

Übersichtskarte Laufverlängerung Frenswegen

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