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Ankündigung: Betreten von Grundstücken – dem Naturschutz zuliebe!

Im Laufe des Jahres werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) landesweit bestimmte Arten und Biotope erfasst. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden. Die Untersuchungen dienen der Kartierung bzw. Dokumentation der heimischen Arten und Biotope, die u.a. zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Berichtspflichten gegenüber der EU aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erforderlich ist.

Die Erfasser sind in die besondere Methode der Bestandserfassung eingewiesen und haben sich im Laufe der letzten Jahre besondere Spezialkenntnisse für die Kartierung und detaillierte Kenntnisse vor Ort erworben. Sie werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die geplanten Erfassungen, sortiert nach Landkreisen und Artengruppen/Biotopen. Die Tabelle wird laufend aktualisiert und vervollständigt.

Da wir an einer bürgerfreundlichen Vorgehensweise interessiert sind, können Sie sich bei Bedarf auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
- Direktion Naturschutz -
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: 0511/3034-3308
E-Mail schreiben

Die genauen Untersuchungsflächen können Sie auf der interaktiven "Niedersächsischen Umweltkarte" (Bereich: Natur > Unterbereich: Allgemeine Daten > Rubrik: Bestandserfassung für den Naturschutz), über den so genannten Feldblockfinder (www.feldblockfinder-niedersachsen.de) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie über das LEA-Portal des LGLN (Weitere Planungsdaten > Nds. Umweltministerium > Bestandserfassung für den Naturschutz) abrufen.

Stand: 01.04.2013

Betretensregelung Naturschutz
Artenschutz

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