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Fachliche Beratung der Gewerbeaufsicht und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie

Die Sachverständigenstelle Strahlenschutz für ionisierende Strahlung des NLWKN unterstützt die niedersächsische Gewerbeaufsichts­verwaltung (GAV) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in allen fachlichen Fragen hinsichtlich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen. Dazu erstellen speziell ausgebildete Sachverständige auf Anfrage der GAV oder des LBEG Gutachten oder Stellungnahmen zu folgenden Themen, sofern es den Umgang mit radioaktiven Stoffen betrifft:

- Errichtung und Betrieb von nuklearmedizinischen Anlagen,

- Errichtung und Betrieb technischer Anlagen in der Industrie (Dichtemessungen, Füllstandsmessungen, Schichtdickenmessung usw.),

- Betrieb von biochemischen und radiochemischen Laboren in der Forschung.

Des Weiteren unterstützt die Sachverständigenstelle Strahlenschutz auf Anfragen die GAV und das LBEG bei Revisionsbegehungen von Anlagen, die nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigt sind.

In Niedersachsen befinden sich Firmen, die Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen für verschiedene Anwendungen in der Industrie und der Medizin herstellen. Diese Firmen nehmen u. U. die Produkte nach Gebrauch wieder zurück, um sie als radioaktive Abfälle zu konditionieren und zu lagern. Ggf. kann der radioaktive Stoff im Rahmen eines Freigabebescheids der GAV (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) sicher entsorgt werden, wenn er nach Zerfall keine Gefahr mehr darstellt. Diese Firmen werden im Rahmen einer Emissions-Immissions-Überwachung besonders auf die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt überwacht. Die Sachverständigenstelle Strahlenschutz übernimmt dazu Messungen in Anlehnung an die Richtlinie für die Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) im Auftrag der GAV.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Knauer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-213

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