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Produktüberwachung

Immer wieder finden sich in den Medien Berichte über fehlerhafte Produkte, die eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Konsumenten mit sich bringen. Um diese Gefährdung durch fehlerhafte Produkte möglichst gering zu halten und auch um fairen Wettbewerb in der EU zu stärken, müssen alle Geräte und Produkte, die auf den nationalen bzw. den europäischen Markt gebracht werden, definierten Sicherheitsanforderungen genügen. In Deutschland wird diese hohe Sicherheitsanforderung an Produkte durch das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz" (GPSG) rechtlich umgesetzt. Das GPSG mit seinen zugehörigen Verordnungen ist die rechtliche Grundlage für die staatliche Marktüberwachung. Diese wird in Niedersachsen durch die staatliche Gewerbeaufsicht mit den entsprechenden Prüfstellen durchgeführt, zu denen auch der NLWKN gehört.

Ein Beispiel: Im Zuge dieser Marktüberwachung rückten im Jahr 2010 in Niedersachsen neben Warnwesten, Schulranzen und Laser auch Sonnenbrillen in den Fokus. Als persönlicher Augenschutz muss die Sonnenbrille neben dem Anteil als modisches Accessoire einiges leisten können. Sie sollte den Träger vor den schädlichen Einflüssen der Ultravioletten-Strahlung (UV) schützen, vor Blendung bewahren und die richtige Farbe des Filters für diesen Zweck haben. Die Gewerbeaufsichtsämter aus Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg zogen insgesamt 105 Sonnenbrillen ein. Der NLWKN führte im mobilen Prüflabor die entsprechenden Messungen durch: Etwa 30 der geprüften Sonnenbrillen wiesen erhebliche technische Mängel, wie z. B. die Angabe der falschen Filterkategorie auf. Positiv ist zu vermelden, dass bei allen geprüften Sonnenbrillen der erforderliche UV-Schutz gewährleistet war.

Das mobile Prüflabor

Das mobile Prüflabor für Sonnenbrillen

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