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Messung und Beratung

Die Sachverständige Stelle Strahlenschutz für ionisierende Strahlung verfügt über Sachverständige, Labore, spezielle Fahrzeuge und eine umfangreiche Ausstattung von Strahlenmessgeräten. Diese sind dazu geeignet um Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung zu messen. Ziel ist es, Arbeitnehmer und Bevölkerung vor unzulässiger Exposition durch ionisierende Strahlung zu schützen. Da die von radioaktiven Stoffen ausgehende ionisierende Strahlung mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar ist, sind solche Messungen für eine zuverlässige Bewertung erforderlich.

Denkbare Einsätze für die Sachverständigenstelle Strahlenschutz sind beispielsweise:

  • Drohungen, Erpressungen, Anschläge mit radioaktiven Stoffen
  • Diebstahl, Unterschlagung, Raub von radioaktiven Stoffen
  • illegaler Umgang mit radioaktiven Stoffen (illegaler Handel, illegale Ein- und Ausfuhr)
  • Fehlbestand oder Verlust radioaktiver Stoffe
  • Auffinden radioaktiver Stoffe


Im Rahmen der Einsätze kann, je nach Sachlage, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie beispielsweise das BfS, die Feuerwehr und die Polizei erforderlich werden.

Während der Vor-Ort-Einsätze sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um radioaktive Quellen aufzufinden und sicherzustellen. Dazu sind Dosisleistung, Nuklide und deren Aktivitäten zu bestimmen. Gegebenenfalls sind Dekontaminationen zu planen und durchzuführen. Je nach Sachlage kann es erforderlich sein, einen spezialisierten Entsorger für radioaktive Stoffe hinzu zu ziehen. Ziel dabei ist es, mit geeigneten Maßnahmen eine Gefährdungs- oder Bedrohungslage umgehend zu beenden und die aufgefundenen radioaktiven Stoffe sicherzustellen. Im Rahmen der Nachsorge sind mögliche schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung und die Umwelt durch ionisierende Strahlung zu verhindern, bzw. zu beseitigen.



Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Knauer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-213

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